Anschrift
Markt Kirchzell
Hauptstr. 19
63931 Kirchzell
Tel.: 09373/9743-0
Fax: 09373/9743-24
E-Mail: gemeinde@kirchzell.de
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen einer Kommune. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, die in seinem Aufgabenbereich liegen und nicht dem alleinigen Zustandsbereich des/der Bürgermeister*in zugeordnet sind.
Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Gemeinderates regelt generell die Bayerische Gemeindeordnung. Sie definiert die Rechte und Pflichten des Gemeinderates und seiner Mitglieder. Weitere Festlegungen trifft die Geschäftsordnung, die jeder Gemeinderat zu Beginn einer Wahlperiode verabschiedet.
Die Fraktionen und jedes einzelne Gemeinderatsmitglied haben das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen und Anträge einzubringen, über die der Gemeinderat entscheidet. Die Geschäftsordnung regelt die Verfahren.
Die Gemeinderatsmitglieder haben auch eine Reihe von Pflichten zu erfüllen, die Anwesenheits-, die Sorgfalts sowie die Verschwiegenheitspflicht. Die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und von Ausschüssen, in die die Rät*innen gewählt wurden, ist verpflichtend. Im Verhinderungsfall ist eine Entschuldigung erforderlich.
Die Sorgfaltspflicht soll garantieren, dass die Gemeinderatsmitglieder ihr Amt gewissenhaft wahrnehmen und inhaltlich vorbereitet an den Sitzungen teilnehmen. Zuletzt regelt die Verschwiegenheitspflicht, dass über Beratungspunkte, Abstimmungsverhalten und Inhalte, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, Stillschweigen gewahrt wird. Der/die Bürgermeister*in kann diese Verpflichtung aufheben, wenn der Grund für die Verschwiegenheit wegfällt.