Nächste Sitzung des Gemeinderates
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25.04.2022
Jeder, der am 1. Januar 2022 (Stichtag) Eigentümerin oder Eigentümer war, muss im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Jeder, der am 1. Januar 2022 (Stichtag) Eigentümerin oder Eigentümer war, muss im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Grundsteuererklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgegeben werden. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann man bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Die Grundsteuererklärung kann aber auch auf Papier abgegeben werden. Die bayerischen Vordrucke stehen ab dem 1. Juli 2022 im Internet, in den Finanzämtern oder in den Kommunalverwaltungen bereit.
Zur Beantwortung vieler Fragen der Steuerpflichtigen wurde vom Landesamt für Steuern der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ und eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationen „Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten“ (FAQ) erstellt. Sie erhalten diese Flyer vom Landesamt für Steuern nachstehend in digitaler Form. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Pressemitteilung Bayer. Staatsministerium der Finanzen >>>
Grundsteuerreform in Bayern - Flyer >>>
Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten >>>
Bekanntmachung zu den Vordrucken und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern >>>
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