Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 13.12.2024
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
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04.03.2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024
Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Frank Rudolph hatte in der Sitzung vom 02.02.2024 moniert, dass dieses Jahr am Friedhof Kirchzell kein Christbaum aufgestellt worden war. Der Christbaum wurde seit der Aufforderung, Energie einzusparen nicht mehr aufgestellt. Auch künftig wird auf eine Aufstellung verzichtet.
Gemeinderätin Anita Hofmann hatte am 02.02.2024 nach dem Sachstand bzgl. der geplanten Überdachung für die Buskinder an der Grundschule gefragt. Die Fundamentarbeiten sind abgeschlossen. Die Überdachung soll in der nächsten Woche aufgestellt werden.
Sturmschäden und Borkenkäferbefall in der Waldabteilung Kehl
Die Waldabteilung Kehl ist überwiegend mit Nadelholz und hier insbesondere Fichte bestockt. In der Waldabteilung Kehl sind überwiegend Grundstücke von Privateigentümern, wobei sehr viele Grundstücke sogenannte „Handtuchgrundstücke“ sind. Mit dem Leiter der Staatlichen Forstdienststelle Amorbach Ferdinand Hovens und der Firma Tecforst wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass in der Waldabteilung ein starker Borkenkäferbefall gegeben ist und außerdem durch die Winterstürme auch große Sturmschäden entstanden sind. Folgende Vorgehensweise wurde besprochen:
Der Markt Kirchzell wird zusammen mit der Staatlichen Forstdienststelle Amorbach in einem Schreiben an die Grundstückseigentümer dieser Waldabteilung auf die Problematik hinweisen und an einem Samstagnachmittag einen gemeinsamen Ortsbesichtigungstermin mit der Firma Tecforst, der Staatlichen Forstdienststelle Amorbach und dem Markt Kirchzell vorschlagen. Bei diesem Waldbegang soll den Grundstückseigentümern die Problematik verdeutlicht werden. Anschließend soll möglichst eine gemeinsame Durchforstungsmaßnahme durchgeführt werden.
Herr Hovens erläuterte im Rahmen der Sitzung anhand einer PowerPoint-Präsentation die Problematik. Er stellte insbesondere heraus, dass es sich um Privatwald handelt, in dem einzig die Privatwaldbesitzer für die Kontrollen und ggf. Einleitung von Maßnahmen bei Käferbefall verantwortlich sind.
Gemeinderätin Brigitte Krug regte an, zusammen mit dem Anschreiben der Gemeinde die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken bzgl. Käferbefall zu verschicken. Gemeinderat Frank Rudolph bat darum, den Waldeigentümern auch zu sagen, dass eine Verpflichtung zur Wiedereinpflanzung besteht. Zudem sollten am 16.03.2024 auch die Feldgeschworenen mit eingeladen werden. Laut Gemeinderat Rudi Frank sollen diejenigen Eigentümer, die an der gemeinsamen Durchforstungsmaßnahme nicht teilnehmen möchten trotzdem einen Betrag für die Wiederherstellung der Waldwege leisten. Gemeinderat Patrick Walter bat Herrn Hovens, in Kirchzell eine Info-Veranstaltung für Waldbesitzer zu halten; Herr Hovens sagte dies zu.
Neubau Brücke „Am Bucher Weg“
Anfang Januar fand im Rahmen der Knotenpunktplanung ein Abstimmungstermin mit dem Büro Obermeyer, dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg und der Polizeiinspektion Miltenberg statt. Das Büro Obermeyer hatte daraufhin die einzelnen, untersuchten Varianten aufgelistet und bewertet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass einzig ein Kreisverkehr die verkehrssicherste und daher sinnvollste Lösung darstellt. Es wurde daher vom Büro Obermeyer empfohlen, diese Variante weiterzuverfolgen. Mit Beschluss vom 28.07.2023 hatte der Gemeinderat festgelegt, die vorgelegte Kreiselvariante 1 hydraulisch untersuchen zu lassen. Die Kosten für diese Variante 1 inkl. Brücke wurden damals vom Büro Obermeyer auf 4,29 Mio. € geschätzt. Fördermittel können lediglich für das Brückenbauwerk erwartet werden (60 %), nicht jedoch für den Knotenpunkt. Gemeinderat Rudi Frank sprach sich gegen einen Kreisverkehr aus. In Laudenbach und Breitendiel seien Ampelanlagen installiert worden, das müsse aus seiner Sicht auch an diesem Knotenpunkt realisierbar sein. Insoweit hält er die Variante 1 c (Kreuzung mit Ampelregelung) für umsetzbar. Gemeinderat Peter Schwab verwies auf einen Fall zwischen Schneeberg und Amorbach, wo auch über eine Abbiegespur gefahren werden dürfe. Der Gemeinderat lehnte daraufhin einen Kreisverkehr als Knotenpunkt des Brückenneubaus am Bucher Weg zur St 2311 ab. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmal Gespräche mit den entsprechenden Behörden und dem Planungsbüro zu führen mit dem Ziel, nach einer anderen, kostengünstigeren Lösung zu suchen.
Mittagsbetreuung
Bislang wurden jährlich im April/Mai die Anmeldungen für die Mittagsbetreuung im kommenden Schuljahr versendet und nach deren Rücklauf durch den Gemeinderat festgelegt, welche Betreuungsform stattfindet. Diese Vorgehensweise sollte dahingehend geändert werden, dass vor der Anmeldeabfrage festgelegt wird, welche Betreuungsform organisatorisch überhaupt bzw. unter welchen Voraussetzungen angeboten werden kann. Weiterhin war über die Gebühren zu entscheiden, da sich momentan allein im Verhältnis Personalkosten zu Förderung und Elternbeiträge bereits ein monatliches Defizit von ca. 2.000 € ergibt. Sach- und Betriebskosten sind noch nicht eingerechnet.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, im Schuljahr 2024/2025 wieder die verkürzte Betreuung bis 14.00 Uhr anzubieten, da diese in den letzten Jahren sehr gut besucht wurde und auch aktuell wird; das Angebot einer verlängerten Betreuung bis 16.00 Uhr sollte hingegen in der jetzigen Form bzw. unter den jetzigen Voraussetzungen (4 Tage die Woche, mindestens 3 Kinder) neu bewertet werden. Die verlängerte Mittagsbetreuung wurde im Schuljahr 2022/2023 aufgrund zu geringer Kinderanzahl gar nicht angeboten. Im Schuljahr 2023/2024 wurde sie wieder angeboten, da die bisher praktizierte Mindestanzahl von drei Kindern je Nachmittag erfüllt war. Nach Anmeldeschluss kamen noch vereinzelt Kinder hinzu, sodass die mit dem aufgrund der Anmeldezahlen eingeplanten Personal zu betreuende Anzahl von 5 Kindern teilweise erreicht wurde. Bei der verlängerten Mittagsbetreuung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Marktes Kirchzell, welches nicht gefördert wird. Die verlängerte Betreuung kann und wird somit aktuell ausschließlich über Elternbeiträge finanziert, wobei diese die tatsächlichen Kosten lediglich zu einem Bruchteil abdecken; die übrigen Kosten trägt der Markt Kirchzell. Eine Förderung für die verlängerte Betreuung setzt eine Gruppe von mindestens 12 Kindern an zwei Tagen voraus, wobei nicht abgesehen werden kann, ob unter Berücksichtigung bisheriger Buchungen diese Voraussetzungen erfüllt werden können. Selbst wenn die erforderliche Gruppenstärke erreicht werden würde, müsste dies personell abgedeckt werden.
Der Gemeinderat beschloss, im Schuljahr 2024/2025 die verkürzte Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr anzubieten und durchzuführen, sofern die Betreuungszeiten personell abgedeckt werden können. Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr wird im Schuljahr 2024/2025 grundsätzlich nur angeboten und durchgeführt, wenn diese gefördert werden kann, d.h. wenn an mindestens zwei Tagen eine Gruppe von mindestens 12 Kindern zu Stande kommt und wenn die Betreuungszeiten personell abgedeckt werden können; eine abschließende Entscheidung des Gemeinderates erfolgt nach Abschluss des Anmeldeverfahrens und der Personalplanung. Weiterhin wurde ab dem Schuljahr 2024/2025 eine Erhöhung der Gebühren um jeweils 10 € beschlossen; die neuen Gebühren lauten wie folgt: 35,00 € - 45,00 € - 60,00 € - 75,00 € (1 bis 4 Tage, Betreuung 14 Uhr), 55,00 € - 75,00 € - 95,00 € (2 bis 4 Tage, Betreuung bis 16 Uhr).
Weiterhin wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass ab 01.03.2024 doch noch eine Zusatzkraft für die Mittagsbetreuung eingestellt werden konnte und dass insoweit die Betreuungszeiten bis auf Weiteres aufrechterhalten werden können.
FSJ-Stelle
Der Gemeinderat hatte am 12.05.2023 der Schaffung einer FSJ-Stelle mit einem kombinierten Einsatz in Grundschule, Mittagsbetreuung und Busaufsicht sowie der Kindertagesstätte (Kindergarten und Krippe) zunächst für das Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024 zugestimmt. Weiterhin wurde festgelegt, dass vom Gemeinderat zu gegebener Zeit zu entscheiden ist, ob die Stelle nach dem Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024 weiterhin bestehen bleibt. Nachdem der Gemeinderat nun festgelegt hat, im Schuljahr 2024/2025 eine Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr anzubieten, aktuell nicht damit zu rechnen ist, dass die verlängerte Betreuung bis 16 Uhr an vier Tagen angeboten werden kann und in der Kindertagesstätte im Kindergartenjahr 2024/2025 drei Praktikantinnen beschäftigt werden, ist keine zusätzliche FSJ-Kraft erforderlich bzw. es könnten die notwendigen Einsatzzeiten („Vollzeit“) nicht gewährleistet werden. Der Gemeinderat beschloss daher, für das Schul- und Kindergartenjahr 2024/2025 keine FSJ-Stelle auszuschrieben und zu besetzen.
Zuschussantrag
Die Rotkreuz-Bereitschaft Kirchzell hat einen Zuschuss für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher am Rotkreuzheim in Kirchzell beantragt. Die Kosten betragen laut Angebot 38.990 €. Gemäß den Grundsätzen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine werden ausschließlich Investitionsmaßnahmen, die dem satzungsgemäßen Zweck des gemeinnützigen Vereins dienen gefördert. Dies gilt für Maßnahmen ab Investitionskosten von 2.500 €. Die Fördersumme beträgt 5 % der tatsächlich kassenwirksamen Investitionskosten, der Förderbetrag ist auf maximal 5.000 € gedeckelt. Es ergäbe sich eine Gesamtfördersumme von 1.949,50 € (5 %). Gemeinderat Peter Schwab hinterfragte die Förderfähigkeit einer Photovoltaikanlage. Mit dieser werde faktisch Geld verdient, weshalb es aus seiner Sicht fraglich sei, ob die Gemeinde dies bezuschussen sollte bzw. ob dies im Sinne der Förderrichtlinie sei. Im Gegensatz zu einer Photovoltaikanlage seien beispielsweise eine Heizung oder Fenster dafür da, das Gebäude zu erhalten. Den Strom könne man kaufen, es handele sich dann um eine reine Kostenersparnis. Die Entscheidung über den Zuschussantrag wurde vertagt.
Feuerwehr Ottorfszell
Michael Pfefferkorn wurde als Kommandant und Alexander Herkert als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ottorfszell bestätigt. Die Bestätigung von Michael Pfefferkorn erfolgte unter der Maßgabe, dass dieser innerhalb eines Jahres den Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr absolviert und der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Nachweise hierüber erbringt.
Beteiligungsbericht
Der Gemeinderat nahm den jährlichen Beteiligungsbericht nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung zur Kenntnis.
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