Markt Kirchzell Markt Kirchzell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2023

02.08.2023
Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2023

Bild Sitzungssaal

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.06.2023

Die Firma AKS GmbH, Lasallestraße 7, 63897 Miltenberg erhielt jeweils die Einzelaufträge zur Errichtung von Photovoltaikanlagen (ohne Batteriespeicher) auf dem Vereinsheim Kirchzell, dem Schul- und Kindergartengebäude sowie auf der Unterstellhalle in der Kläranlage für insgesamt 186.070,78 €.

 

Neubau Brücke „Am Bucher Weg“: Festlegung der Knotenpunktvariante an der Staatsstraße

Im Zuge des Neubaus der Brücke ins Baugebiet „Am Bucher Weg“ war als nächster Schritt festzulegen, welche Variante einer Kreisellösung im Rahmen der hydraulischen Berechnung mit untersucht werden soll. Die hydraulische Berechnung ist aufgrund der Lage der Brücke im festgesetzten Überschwemmungsgebiet erforderlich. Es ist zu klären, ob bzw. inwieweit sich die Brücke auf einen Hochwasserabfluss auswirkt; ggf. sind Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln und durchzuführen. Der Gemeinderat hat die Entscheidung, welche Kreisel-Variante mit untersucht werden soll in seiner Sitzung vom 30.06.2023 vertagt und um eine Kostenaufstellung für die Brücke und den Feuerwehrhausneubau gebeten. Die Verwaltung hat sich mit den Planungsbüros in Verbindung gesetzt aufgrund des aktuellen frühen Planungsstadiums jeweils nur grobe Kostenschätzungen, die teilweise noch nicht alle Maßnahmen enthalten, erhalten:

Kostenschätzung Brücke mit Kreisel:

Bei Variante 1 ergibt sich für den Straßenbau eine Kostensumme von ca. 2,36 Mio. € und für den Ingenieurbau eine Kostensumme von ca. 1,93 Mio. €. Die Gesamtkosten liegen damit ca. bei 4,29 Mio. € (brutto).

Bei Variante 2 ergibt sich für den Straßenbau ebenfalls eine Kostensumme von ca. 2,36 Mio. € und für den Ingenieurbau eine Kostensumme von ca. 2,03 Mio. €. Die Gesamtkosten liegen damit bei ca. 4,40 Mio. € (brutto).

Beim Kostenvergleich sind beide Varianten in etwa als gleichwertig anzusehen.

Kostenschätzung FW-Haus: Die Kostenschätzung liegt bei 3.650.000 € brutto. Bei Anerkennung von 6 Stellplätzen kann mit einer Förderung von ca. 870.000 € gerechnet werden.

Unabhängig hiervon hat sich die Verwaltung angesichts der hohen voraussichtlichen Kosten für den Kreisverkehr nochmals mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg in Verbindung gesetzt. Es soll nochmals geklärt werden, ob durch günstigere, einfachere Maßnahmen, z.B. Versetzung des Ortschildes oder Geschwindigkeitsbegrenzungen der Knotenpunkt nicht doch ohne Kreisverkehr bzw. Abbiegespur ausgebildet werden könnte. Hierzu wird ein Besprechungstermin angesetzt.

Gemeinderat Rudi Frank sprach sich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Untersuchung der Variante 1 aus. Man sollte jedoch weiterhin dran bleiben, ob nicht doch auf einen Kreisverkehr verzichtet werden könnte. Weiterhin fragte er nach dem Sachstand des naturschutzfachlichen Gutachtens. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass dieses nach aktuellem Stand für September zugesagt wurde. Gemeinderat Peter Schwab bekräftigte, dass das Projekt weitergeführt werden müsse. Sollte nun beschlossen werden, keine Variante hydraulisch untersuchen zu lassen, käme dies einer Einstampfung der Projekte Knotenpunkt, Brücke und Feuerwehraus gleich. Die Untersuchung müsse deshalb nun beauftragt werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter begrüßte den nochmaligen Versuch einer Ortsschildversetzung, bereits jetzt gehöre im besagten Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung verfügt. Gemeinderätin Brigitte Krug stimmte dem zu. Gemeinderat Joachim Kunz schloss sich den Ausführungen ebenfalls an, er begrüßte den geplanten Termin mit dem Staatlichen Bauamt. Danach müsse man schauen, was am sinnvollsten ist.

Der Gemeinderat beschloss, die vorgelegte Kreiselvariante 1 hydraulisch untersuchen zu lassen. Bei Bedarf kann im Anschluss noch die hydraulische Prüfung der Variante 2 beauftragt werden.

 

Zuschuss für Investitionsmaßnahmen

Der Gemeinderat bewilligte dem FC Kickers Kirchzell 1922 e.V. auf Grundlage der gemeindlichen Grundsätze zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine einen Zuschuss in Höhe von 1.934,00 € für die Renovierung der Soccerhalle und Küche sowie eine neue Schließanlage.

 

Festsetzung des Grundstückspreises bei Grenzregelungen und kleineren Grundabtretungen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 17.11.2006 den Grundstückspreis für kleinere Abtretungen und für Grenzregelungen im innerörtlichen Bereich wie folgt festgesetzt

in Kirchzell:             auf     30,-- Euro/m²
in den Ortsteilen:     auf     20,-- Euro/m².       

Ausgangspunkt für diese und die vorherige Festsetzung vom 12.03.1991 war jeweils der damalige Baulandpreis. Aufgrund des bisherigen Zeitablaufs seit der letztmaligen Änderung und aus aktuellem Anlass war eine Neufestsetzung geboten. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dass künftig der Bodenrichtwert als Grundlage dienen soll und nicht mehr der Baulandpreis. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen auf Grundlage der Kaufpreissammlung und unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands flächendeckend ermittelt und somit laufend aktualisiert, was die fairste und transparenteste Variante für jeden Einzelfall darstellt. Der Grundstückspreis für kleinere Abtretungen und für Grenzregelungen im innerörtlichen Bereich wurde an den jeweils aktuellen Bodenrichtwert gekoppelt. Künftig wird der im jeweiligen Abtretungs-/Grenzregelungsbereich geltenden aktuelle Bodenrichtwert als Kauf-/ bzw. Verkaufspreis pro m² angesetzt.

 

Erweiterung des Mobilfunkstandortes in Breitenbuch

Die for.tel Solutions GmbH, die für Vodafone tätig ist, hat mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den vorhandenen Mobilfunkstandort in Breitenbuch um ein 2G-/4G- bzw. 5G-Funksystem zu erweitern. Der Markt Kirchzell wird hierüber entsprechend der Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern informiert und es wird die Möglichkeit zur Stellungnahme und Erörterung gegeben.

 

Photovoltaikanlage Wasserwerk Ottorfszell

Nachdem nun die Photovoltaikanlage auf dem Wasserwerk Ottorfszell in Betrieb ist, wurden auch die Pumpzeiten überprüft und angepasst. Da es aktuell keinen Nachtstromtarif gibt, wurden die Pumpen auf Tagbetrieb umgestellt. Die Pumpzeiten werden vom Wassermeister beobachtet und ggf. im Rahmen einer Feinsteuerung nochmals angepasst.

 

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Mit dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL eine langfristige Förderung eingeführt, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Hierzu müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Vorausverjüngung ist Pflicht

2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben

3. Standortheimische Baumarten verwenden

4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen

5. Größere Baumartendiversität schaffen

6. Große Kahlflächen vermeiden

7. Mehr Totholz für mehr Leben

8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen

9. Größerer Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung

10. Pflanzen natürlich gesund erhalten

11. Wasserhaushalt verbessern

12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Es wäre auf Grundlage von Förderungen anderer Kommunen überschlägig mit einem jährlichen Förderbetrag i.H.v. ca. 80.000 – 90.000 € zu rechnen. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die nachteiligen Begleiterscheinungen des Programms (u.a. Habitatbäume sowie Stilllegung von 5 % der Fläche), weshalb bisher von einer Beantragung der Förderung Abstand genommen wurde.

Gemeinderat Rudi Frank bat um Abstimmung mit dem Forstbetriebsleiter. Sofern dieser das Programm für nicht geeignet/notwendig hält, habe es sich seiner Meinung nach erledigt. Gemeinderätin Brigitte Krug war der Meinung, dass die Angelegenheit genauer diskutiert werden sollte. Das Geld würde der Gemeindekasse guttun und der Wald würde zukunftsfähig gemacht werden. Gemeinderat Joachim Kunz stimmte den Ausführungen von Gemeinderat Rudi Frank zu. Die Gemeinde habe große Waldflächen. Gemeinderat Peter Schwab bezog sich auf die Forstunternehmen. Der aktuelle Rückegassenabstand von 20 m sei optimal für einen wirtschaftlichen Einschlag. Bei einem Rückegassenabstand von 40 m müssten 20 m Wald manuell bzw. mit der Seilwinde durchforstet werden, was einen höheren Personalbedarf mit sich bringen würde. Dies würde den Einschlag verteuern und unwirtschaftlich machen. Er gehe davon aus, dass die Förderung und die Mehrkosten sich die Waage halten. Das Gremium legte abschließend fest, dass Dipl.Forstwirt Bernd Trunk und Forstunternehmer Jens Herkert um Stellungnahme gebeten werden. Anschließend erfolgt eine erneute Behandlung im Gremium.

 

Ortsfamilienbuch

Der Druckauftrag für das Ortsfamilienbuch wurde erteilt. Laut Information des Verlags können die Ortsfamilienbücher voraussichtlich noch im August 2023 angeliefert werden.

 

Entwässerungsrinnen Totenweg Kirchzell

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.06.2023 beschlossen, von einer Asphaltierung des Totenwegs am Friedhof Kirchzell abzusehen. Stattdessen sollen der Weg hergerichtet und offene Entwässerungsrinnen hergestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, vorab etwaige Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Entwässerungsrinnen regelmäßig zu überprüfen und ggf. freizuräumen. Die Firma BS Hoch- und Tiefbau GmbH hat vorgeschlagen, die vier geplanten Entwässerungsrinnen nicht in Pflaster bzw. Beton auszuführen, sondern die kostengünstigere HGT-Alternative (Hydraulisch gebundene Tragdeckschicht; Körnung 1 m³ Schotter mit 100 kg Zement) zu wählen. Die Kosten belaufen sich bei vier Entwässerungsrinnen auf ca. 5.000,00 €. Bürgermeister Stefan Schwab verneinte die Nachfrage von 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter, ob die gesteckten Steine für die Herstellung der Rinnen herausgenommen werden müssen. Die Rinnen werden da erstellt, wo sich keine gesteckten Steine befinden.

 

Glasfaserausbau durch die GlasfaserPlus/Telekom

Auf Initiative der Telekom bzw. GlasfaserPlus fand eine Videokonferenz hat. Demnach hält die GlasfaserPlus an den Ausbauplänen für Kirchzell fest und habe sich bereits mit einem Partner verständigt, der den Ausbau durchführen wird. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, wird die Gemeinde über Genaueres informiert. Dann soll ein gemeinsamer Besprechungstermin stattfinden (voraussichtlich im September 2023). Die GlasfaserPlus hat jedoch den Ausbauabschnitt angepasst. Es soll nunmehr nur noch der Kernort Kirchzell eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. In den Ortsteilen rentiere sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht. Hier könnte laut GlasfaserPlus jedoch mit Förderung ausgebaut werden. Für den Fall, dass der Markt Kirchzell nach einer Markterkundung in ein Förderverfahren gehe, würde die GlasfaserPlus ein Angebot abgeben. Bei einer Kombination aus Bundes- und Landesförderung könnten 90 % der Kosten gefördert werden, 10 % müsste die Gemeinde tragen. Auf Nachfrage der Verwaltung bestätigte jedoch die GlasfaserPlus, dass aufgrund des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der BBV in den Ortsteilen ein Förderverfahren gar nicht möglich ist. Hinsichtlich eines Zeitrahmens wurde erklärt, dass man kurz vor Vertragsschluss mit der Firma, die den Ausbau durchführt, stehe. Die GlasfaserPlus kommt innerhalb der nächsten 6 Wochen auf die Gemeinde zwecks Vereinbarung eines gemeinsamen Termins zu. Man möchte noch in diesem Jahr mit der Maßnahme starten und die Anbindungen an die Fiber-POPs herstellen. Ausgehend von diesen POPs soll dann nach dem Winter der Ausbau erfolgen. Eine Grobplanung bestehe laut GlasfaserPlus bereits, es müsste nur noch die Feinplanung erfolgen. Der Ausbau soll grundsätzlich im Gehweg in einem offenen Graben erfolgen. Die Grabentiefe soll in Anlehnung an das TKG 45 cm betragen, sodass eine Überdeckung von 40 cm vorliegt. Auf Nachfrage teilte die GlasfaserPlus mit, dass man zu einem koordinierten Ausbau mit der BBV bereit sei.

 

Asylunterkünfte

Das Landratsamt Miltenberg hat dem Markt Kirchzell mitgeteilt, dass es das Anwesen Hauptstraße 37, Kirchzell als Asylunterkunft anmieten und dort 10 Personen unterbringen möchte. Der Markt Kirchzell wurde um Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung hat gegenüber dem Landratsamt Miltenberg unter Bezugnahme auf die geplante Belegung Stellung genommen und mitgeteilt, dass die geplante Anzahl von 10 (Einzel-)Personen für dieses Gebäude als viel zu hoch erachtet und von einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung ausgegangen wird. Das Landratsamt Miltenberg (Sozialamt) hat in seiner Antwort erklärt, dass der Markt Kirchzell versichert sein dürfe, dass man sich an die Vorgaben und Richtlinien halte. Eine großzügigere Belegung könne nicht geplant werden. Es bestehe akuter Bedarf an Plätzen, das Ankerzentrum Schweinfurt schicke regelmäßig Busse. Eine Nutzungsänderung sei nicht erforderlich, auch hier seien bei der Asylunterbringung Ausnahmen zulässig. Ein aktueller Brandschutzweis für das Anwesen sei angefordert worden, bevor dieser nicht vorliegt, werde auch keine Belegung erfolgen. Die Bauabteilung im Landratsamt hat mitgeteilt, dass bei dem Objekt baurechtlich keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung gesehen werde. Es seien aufgrund der aktuell eng getakteten hohen Anzahl an entsprechenden Anmietungen Festlegungen auf Basis der Schreiben des Bauministeriums und in Absprache mit Herrn Landrat Scherf getroffen worden. Das Sozialamt lasse sich vor Anmietung in allen Fällen einen aktualisierten Brandschutznachweis vorlegen, sodass dieser wichtige Themenbereich abgehandelt sei. Etwaige sich daraus ergebende Maßnahmen würden umgesetzt. Die Asylunterkunft wird ab 01.08.2023 belegt. Es werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einziehen. Weiterhin hat das Landratsamt mitgeteilt, dass es beabsichtigt, das Anwesen Hauptstr. 56 als Asylunterkunft anzumieten.Gemeinderat Josef Schäfer regte an, den Asylhelferkreis wieder anzufragen.

 

Auswirkungen des Bundeshaushalts 2024 auf das Regionalbudget

Am 5. Juli 2023 wurde der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 im Bundeskabinett beschlossen. Nach der Sommerpause geht es Anfang September mit den Beratungen im Bundestag und im Haushaltsausschuss weiter. Beschlossen wird der Bundeshaushalt voraussichtlich im November / Dezember 2023. Die vorgesehenen Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) (einschließlich der Streichung des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung) im Etatentwurf beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hätten für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern (u.a. auch für das Regionalbudget) dramatische Auswirkungen. Dies verdeutlicht ein Blick auf die Zusammensetzung der Fördermittel im bayerischen Haushalt 2023: Hier stehen 172 Mio. Euro für die Ländliche Entwicklung zur Verfügung. Davon sind 94 Mio. Euro aus der GAK (45 Mio. Euro reguläre GAK-Mittel und 49 Mio. Euro aus dem Sonderrahmenplan). Wird - wie im Entwurf beabsichtigt - der Sonderrahmenplan im Bundeshalt gestrichen, fehlen jährlich 49 Mio. Euro (davon rund 29 Mio. Euro Bundesmittel) für Projekte der Ländlichen Entwicklung. Dazu fallen voraussichtlich weitere GAK-Mittel aufgrund der allgemeinen Kürzung der GAK-Mittel weg. Insgesamt würde die Kürzung der GAK-Mittel und der Wegfall des Sonderrahmenplans einen Förderstopp von zahlreichen Projekten der Ländlichen Entwicklung bedeuten. Für viele Gemeinden und private Antragsteller (Bauherren, Kleinstunternehmer) hätte dies eine lange zeitliche Verzögerungen bei der Auszahlung von bereits bewilligten Fördermitteln zur Folge.

Sollten die Mittelkürzungen, wie geplant umgesetzt werden, würde das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken mehr als ein Drittel seiner Fördermittel verlieren.

 

Bergahorne auf dem Friedhof Kirchzell

Das Baumgutachten zu den beiden Bergahornen im alten Friedhof Kirchzell liegt vor. Demnach ist die Stand- und Bruchsicherheit des rechten Baumes nicht mehr gegeben. Der Baumgutachter, die Firma Pro Baum Velte, empfiehlt daher die umgehende Fällung des untersuchten Ahorns, sowie die Einkürzung des Nachbarbaumes um ca. 2 – 3 Meter. Die Fällung muss mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden, was bereits erfolgt ist. Da es sich hier um eine Baumgruppe (= 2 Bergahorne) handelt, muss auch der verbleibende Baum nach der Fällung als stand- und bruchgefährdet eingestuft werden. Auch dieser Ahorn weist eine stark einseitige Krone auf. Um die Stand- und Bruchsicherheit auch künftig zu gewährleisten muss die gesamte Krone um ca. 2 – 3 Meter eingekürzt werden. Die Verwaltung holt gerade Angebote zur Fällung des rechten Bergahorns ein. Dieser wird dann kurzfristig entfernt.

 

Fußsteg zwischen Pfarrgasse und ehemaligem Kindergarten

Der Fußsteg zwischen Pfarrgasse und ehemaligem Kindergarten wurde abgebrochen. Die Rechnung liegt bereits vor und schließt mit 8.282,40 €, was der Angebotssumme entspricht.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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