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Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2024

31.07.2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2024

Bild Sitzungssaal

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.07.2024

Der Gemeinderat beschloss einen Stundensatz für Bauhofleistungen bei Rohrbrüchen von 60 Euro. In diesem Stundensatz ist die erforderliche Nutzung von kleineren Maschinen mit enthalten. Eine etwaige Nutzung des Baggers wäre zusätzlich abzurechnen.

Die Firma Kanaltechnik Meyer GmbH & Co.KG, Schwabach erhielt den Auftrag zur Durchführung der Kanalbefahrung, 1. Abschnitt (Kirchzell) zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 256.750,84 €.

Der Gemeinderat beschloss, die gemeindlichen Bauakten zu digitalisieren. 

 

Neubau Brücke „Am Bucher Weg“

Mit Beschluss vom 29.02.2024 hat der Gemeinderat einen Kreisverkehr als Knotenpunkt des Brückenneubaus am Bucher Weg zur St 2311 abgelehnt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmal Gespräche mit den entsprechenden Behörden und dem Planungsbüro zu führen mit dem Ziel, nach einer anderen, kostengünstigeren Lösung zu suchen. Das Büro Obermeyer hat nun den aktuellen Stand zur Untersuchung der zusätzlichen Varianten übersandt. Des Weiteren wurde die Kostenschätzung für die beiden Kreisverkehrsvarianten übermittelt. In den Kostenschätzungen ist das Brückenbauwerk nicht enthalten, da derzeit davon ausgegangen wird, dass das Brückenbauwerk in allen Varianten mit den gleichen Abmessungen ausgeführt werden kann und daher den Kostenvergleich der Varianten nicht beeinflusst. Aufgrund der frühen Planungsphase ist der Aufwand für weitere Begleitmaßnahmen nicht in den Kostenschätzungen enthalten (z.B. Lichtsignalanlage). Die Kostenschätzung basiert auf dem aktuellen Planungsstand sowie den vorhandenen Planungsgrundlagen. Insbesondere die Erkenntnisse aus den noch ausstehenden Baugrunderkundungen sowie der orientierenden abfalltechnischen Untersuchung können zu einer Erhöhung der Baukosten führen, da der Kostenschätzung marktübliche Baupreise von Baustellen ohne Sondereffekte aus ungünstigem Baugrund oder vorhandenen Altlasten zugrunde gelegt wurden

In allen Bereichen wurden im Bereich der Staatsstraße ein Vollausbau als „worst-case-Szenario“ angenommen. Die Kostenschätzung für den Straßenbau ergibt das nachfolgende Ergebnis:

Var. 1 Kreisverkehr: ca. 2,21 Mio. EUR (brutto)

Var. 2 Kreisverkehr: ca. 2,19 Mio. EUR (brutto)

Var. 5a Kreuzung: ca. 2,45 Mio. EUR (brutto)

Var. 5b Kreuzung: ca. 2,29 Mio. EUR (brutto)

Bei Variante 5a sind Einsparungen gegenüber den Varianten 1 oder 2 aufgrund des Zusatzaufwandes für die Erneuerung der Feldscheune unwahrscheinlich. Bei Variante 5b ist ggf. eine Einsparung möglich (evtl. in Teilbereichen kein Vollausbau der Staatsstraße erforderlich), wobei hier ein größerer Umwelteingriff und ggf. ein größerer Eingriff in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet vorliegt. Die Auswirkungen des Eingriffes in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet kann erst nach einer hydraulischen Berechnung bewertet werden. Zu den Umwelteingriffen (Vergleich der Varianten 1, 2 und 5b) könnte der Diplom-Biologe wahrscheinlich eine Bewertung abgeben. Erforderlich wäre ggf. auch eine weitere hydraulische Berechnung, die aktuell lediglich für die o.g. Variante 2 vorliegt. Hier wären die notwendigen Ausgleichsflächen für den Retentionsraumverlust zu finden. Nach Ermittlung möglicher Ausgleichsflächen wird eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig werden. Hinsichtlich einer Genehmigung des Knotenpunkts hat das Staatliche Bauamt auf Nachfrage mitgeteilt, dass bei einer Bebauungsplanänderung keine weitere straßenrechtliche Genehmigung erforderlich wäre. Alternativ wäre ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. 

Das Büro Obermeyer bittet um Mitteilung, welche Variante (1, 2, 5a, 5b) in das Vorplanungsheft integriert werden soll und welche weiteren Schritte zu veranlassen sind.

3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter fand die Variante 5b optisch am schönsten. Gemeinderat Frederic Sennert erklärte, dass er gegen einen Kreisverkehr gewesen sei und dass er diesen immernoch unnötig finde. Da ein Kreisverkehr jedoch die planerisch günstigste Variante sei, bereits eine hydraulische Berechnung vorliegt und nur 1.500 m³ Retentionsraum auszugleichen wären, sollte man dieser Knotenpunktvariante nähertreten. Gemeinderat Joachim Kunz zeigte sich überrascht über die Variante 5b. Er sei schon immer für einen Kreisverkehr gewesen, da dieser auch eine bessere Verkehrssicherheit herstelle. Aus dem Ortsbereich Kirchzell werde mit hoher Geschwindigkeit raus gefahren. Der Kreisverkehr sei deshalb die einzig vernünftige Lösung und auch die preisgünstigste Variante. Man sollte Stand jetzt dieser Variante nähertreten. Gemeinderat Alfred Schwarz erklärte, dass der Bebauungsplan im Zeitraum 2003 bis 2006 erstellt wurde. Wäre die Brücke damals gleich gebaut worden, wäre alles erledigt gewesen. Nun kämen die Behörden und fordern wegen der Zufahrt zum Aussiedlerhof einen anderen Knotenpunkt. Bei den Kosten gäbe es seiner Meinung nach kaum einen Unterschied. Bei einem Kreisverkehr sei in jedem Fall ein Vollausbau notwendig, wohingegen bei einer Kreuzungsvariante noch die Möglichkeit bestehe, dass kein vollständiger Vollausbau notwendig wird und somit ein Kosteneinsparungspotenzial gegeben sein könnte. Bei einem Kreisverkehr müssten die von Kirchzell kommenden Abbieger zum Aussiedlerhof erst durch den Kreisverkehr durchfahren und dann bei Gegenverkehr nach dem Kreisverkehr bis zum Abbiegen warten. Hierdurch könnte der Kreisverkehr blockiert werden. Insoweit habe er Bedenken. Auch die Sicht sei beim einem Kreisverkehr schlechter, da in deren Mitte erfahrungsgemäß höhere Bauwerke oder Pflanzen erstellt bzw. angepflanzt werden. Den voraussichtlich erforderlichen höheren Retentionsraumausgleich bei der Variante 5b sehe er nicht so kritisch, da bei dieser Variante auch in Richtung Kirchzell noch Ausgleichsfläche geschaffen werden könnte. Insgesamt sprach er sich deshalb für eine Kreuzungsvariante aus. Gemeinderat Frank Rudolph sprach sich für einen Kreisverkehr aus, da dieser in natürlicher Weise die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziere. Überall wo aktuell Kreuzungen seien, handele es sich um Unfallschwerpunkte und es werde mit Ampelanlagen gegengesteuert. Bei einem Kreisverkehr habe man keine Probleme mit Rasern. Gemeinderat Patrick Walter bat um abschließende Klärung der Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zum Aussiedlerhof bei der Variante 2. Gemeinderätin Brigitte Krug ist grundsätzlich für einen Kreisverkehr; allerdings sei bei dieser Variante die Zufahrt zum Aussiedlerhof außerhalb des Kreisverkehrs wohingegen bei einer Kreuzung alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt wären. 

 

Friedhof Kirchzell

In der Sitzung vom 24.11.2023 wurde festgelegt, dass die Stelle für halbanonyme Bestattungen zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden soll. Die Verwaltung hat nun einen Platz im neuen Friedhofsbereich vorgeschlagen. Auf der Grabanlage für halbanonyme Bestattungen (ca. 4 x 5 Meter) soll ein Sandsteinfindling angebracht werden, auf welchem Namensplättchen befestigt werden können. Ebenso ist eine Bepflanzung des Bereichs um den Findling herum vorgesehen. Die Einfassung im Stile der gemeindegepflegten Urnengrabanlage soll wegen der besseren Befahrbarkeit mit dem Rasenmäher tiefer in den Boden eingepasst werden.

Gemeinderätin Brigitte Krug würde die gesamte vorgeschlagene Fläche als zukünftige potenzielle gemeindegepflegte Fläche vorhalten und die halbanonymen Bestattungen auf anderen Freiflächen zwischen den Gräbern ermöglichen. Gemeinderat Alfred Schwarz stellte sich die Frage, wo die Angehörigen stehen. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter erklärte, dass eine Aufstellfläche vorhanden sein müsse. Gemeinderat Joachim Kunz sah ein Problem darin, dass an einem Findling Schilder mit den Namen der Verstorbenen angebracht werden sollen; aus diesem Grund müsse eine neutrale, nicht belegte Zuwegung zum Stein mit vorgesehen werden. Dieser Weg müsse nicht optisch kenntlich sein. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter begrüßte diesen Vorschlag. Gemeinderat Frederic Sennert habe es sich so vorgestellt, dass eine einheitliche neutrale Wiesenfläche mit einem Findling entstehen werde. Die für den Stein vorgesehene Ecke sei gut gewählt, von der geplanten Größe her reiche die Anlage vorerst aus. Die Problematik bzgl. Aufstellfläche für Angehörige sehe er bei einer halbanonymen Bestattung nicht; hier sei seiner Meinung nach aufgrund der Eigenart der Bestattungsform nicht mit vielen Angehörigen zu rechnen. Gemeinderat Joachim Kunz sah keinen besseren Platz für diese Bestattungsform; er rechne damit, dass die vorhandene Fläche länger ausreichen werde. Gemeinderätin Brigitte Krug nahm Bezug auf den Entwurf des Markblatts und fragte, wie die Formulierung „In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Flächen innerhalb der Grabanlage, welche für die Anbringung von Blumen und Kerzenschmuck zur Verfügung stehen.“ zu verstehen sei. Gemeinderat Frank Rudolph verwies auf die vorgesehenen Flächen und betonte die Wichtigkeit, dass dies bei allen Bestattungsarten gleich gehandhabt werden müsse.

Der Gemeinderat beschloss, die Urnengrabanlage für halbanonyme Bestattungen wie vorgeschlagen zu errichten sowie eine Stelle für Grablichter und Blumen gemäß den Ausführungen zu integrieren. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, die Metallplättchen einheitlich zu beschaffen, um diese den Angehörigen zur Verfügung zu stellen.

 

Überörtliche Rechnungsprüfung

Der Gemeinderat nahm den Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Die wenigen Anmerkungen wurden bereits bzw. werden zeitnahe umgesetzt.

 

Hochwasser-Audit

Das von der DWA erstellte Ergebnisprotokoll über das durchgeführte Hochwasser-Audit liegt mittlerweile vor. Die Ergebnisse des Audits bestehen aus dem Protokoll der beim Audit-Termin vor Ort aufgenommenen bewertungsrelevanten Fakten und den daraus von den Auditoren abgeleiteten Bewertungen für die insgesamt 35 Indikatoren und Merkmale des Audits, gegliedert nach den Handlungsbereichen ‚Flächenvorsorge‘, ‚natürlicher Wasserrückhalt‘, ‚Bauvorsorge‘, ‚Informationsvorsorge‘, ‚Verhaltensvorsorge‘, ‚lokale Gefahrenabwehr‘ und ‚Risikovorsorge‘. Die Zielebenen von Flusshochwasser und Sturzfluten infolge von Starkregen sind getrennt bewertet und jeweils gesondert dokumentiert. Das Auditprotokoll enthält keine konkreten Maßnahmenempfehlungen. Welche Schlüsse aus dem Audit gezogen werden, bleibt in der alleinigen Deutungs- und Handlungshoheit der Kommune.

Die DWA unterstützt die Entwicklung der Hochwasservorsorge durch Bereitstellung einer von der DWA autorisierten Sammlung von Maßnahmen und Initiativen, die sich in anderen Kommunen in der Praxis bereits bewährt haben. Das Ergebnisprotokoll wurde in der letzten Katastrophenschutzbesprechung mit Feuerwehr und BRK durchgesprochen und es wurden vereinzelte Maßnahmen mit in die Katastrophenschutzplanung mit aufgenommen.

Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Verwaltung prüfen, inwieweit das Wasserrückhaltepotenzial in Waldflächen erhöht werden kann. Die im Ergebnisprotokoll festgehaltenen Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung wurden bereits im Rahmen einer eigenen Rubrik auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht (Rathaus + Bürgerservice – Katastrophenschutz – Hochwasser und Starkregen). Die vorgeschlagene Umrüstung der Sirenen hängt noch vom Förderprogramm ab. Das HKC-Infomobil wurde für das BRK-Fest am 18.05.2025 gebucht, nachdem es für das diesjährige Feuerwehrfest in Kirchzell nicht mehr verfügbar war. In einem nächsten Schritt könnte nun das Starkregen-/Sturzflutmanagement durchgeführt werden.

Gemeinderätin Brigitte Krug bat darum, gerade für die älteren Leute nach und nach wichtige Informationen aus dem Audit im Amtsblatt zu veröffentlichen. Geschäftsleitender Beamter Mario Schneider teilte hierzu mit, dass angedacht sei, alle Eigentümer im Überschwemmungsgebiet anzuschreiben, um diese für die Lage im Überschwemmungsgebiet zu sensibilisieren und auf weiterführende Informationsmöglichkeiten hinzuweisen. Auf die Nachfrage von Gemeinderat Frank Rudolph teilte geschäftsleitender Beamter Mario Schneider mit, dass es keine Verpflichtung zur Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen gebe.

Der Gemeinderat nahm das Ergebnisprotokoll des Hochwasser-Audits zur Kenntnis.

 

Halteverbot Ortsdurchfahrt

Nach Rücksprache mit dem Straßenbauamt werden die Zick-Zack-Markierungen an den festgelegten Stellen im Rahmen der Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Amorbach/auf der Strecke Amorbach-Kirchzell voraussichtlich Ende August angebracht.

 

Fahrzeughallenneubau Feuerwehr Watterbach

Das Landratsamt Miltenberg hat die Baugenehmigung für den Fahrzeughallenneubau für die Feuerwehr Watterbach erteilt. Als naturschutzrechtliche Auflage ist u.a. eine 300 m² große artenreiche Flachlandmähwiese anzulegen. Der dauerhafte Erhalt und die Pflege der Fläche, die zweischürige Mahd mit Abtransport des Mähgutes, der erste Schnitt zum 15. Juni eines Jahres, der zweite Schnitt frühestens 6-8 Wochen nach dem ersten Schnitt, Düngeverzicht, keine Beweidung mit Ausnahme einer kurzzeitigen Nachbeweidung der Fläche ab Mitte August, keine Koppelhaltung, ist zu gewährleisten. Das Ingenieurbüro Johann & Eck hat zudem eine Stellungnahme bzgl. der Heizung vorgelegt. Demnach scheidet ein Anschluss an das lokale Nahwärmenetz aus. Sinnvollerweise bliebe somit nur noch eine Wärmepumpe (Kosten: ca. 23.000 € brutto) oder eine Elektroheizung (Kosten: ca. 8.000 € brutto). Fraglich erscheint aus Sicht des Büros, ob beim Einbau einer Elektroheizung ebenfalls eine Förderung des Vorhabens möglich wäre. Eine diesbezügliche Anfrage an die Regierung von Unterfranken wurde gestellt. Nach Eingang der Antwort wäre zu entscheiden, ob und wenn ja welche Heizungsart eingebaut wird und ob ein Förderantrag gestellt wird oder ob ohne Förderung zu bauen wirtschaftlicher ist. Die Festbetragsförderung läge bei 63.600 €. Gemeinderat Frederic Sennert hielt die genannten jährlichen Wartungskosten für sehr hoch angesetzt.

 

Wiesengräber

In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2024 wurde der Antrag eines Bürgers hinsichtlich eines Wiesengrabs behandelt. Wiesengräber gibt es bereits auf dem Friedhof in Würzberg. Die Gemeindeverwaltung hat Kontakt mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Michelstadt aufgenommen. Von dort wurde erklärt, dass die Wiesengräber besonderen baurechtlichen Vorschriften unterlägen und diese auf entsprechenden Fundamenten errichtet würden. Bei den Wiesengräbern handelt es sich um Reihen-Erdgräber, die der Reihe nach belegt werden.

 

Mobilfunknetz Vodafone

Seit einiger Zeit bestehen Probleme hinsichtlich des Handyempfangs des Mobilfunkanbieters Vodafone in Kirchzell. Die Gemeindeverwaltung hat daher Kontakt mit Vodafone aufgenommen. Der Anbieter hat bestätigt, dass eine Netzabdeckung aktuell nicht vollständig gegeben ist. Bis wann die Störung behoben ist, ist laut Vodafone noch unklar. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich anlässlich einer genaueren Prüfung an die Hotline 0800 172 1212 zu wenden.

 

Kläranlage

Der Gemeinderat hatte am 11.07.2022 beschlossen, in die Planungs- und Vorarbeiten für den Neubau einer eigenen Kläranlage einzusteigen. Das Büro Arz, Würzburg erhielt gleichzeitig den Auftrag zur Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung für das Gesamteinzugsgebiet der Kläranlage Kirchzell. Diese Schmutzfrachtberechnung wurde mittlerweile erstellt. Aktuell steht ein Messprogramm (Angebot steht aus) an. Dieses wird voraussichtlich Anfang 2025 über einen Zeitraum von 4 Monaten durchgeführt. Außerdem wurde vor Kurzem der Auftrag für eine Kanalbefahrung des ersten von drei Kanalbefahrungsabschnitten erteilt. Die Befahrung des 1. Abschnitts (Kirchzell Hauptort) soll im November diesen Jahres beginnen. Anschließend werden die beiden anderen Abschnitte (jeweils Ortsteile, Transportsammler) ausgeschrieben und durchgeführt. Sinn der Kanalbefahrung im Vorfeld des Kläranlagenbaus ist es, Schäden zu erkennen und eine Sanierungsplanung zu erarbeiten. Hauptzweck etwaiger Sanierungen wäre es, den Fremdwasseranteil im Abwasser zu reduzieren. Die Genehmigung für die aktuelle Kläranlage läuft zum 31.12.2024 aus; der Verlängerungsantrag ist beauftragt und soll zeitnahe gestellt werden.

 

 

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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