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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2022

30.08.2022
Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2022

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Auszeichnung besonderer schulischer Leistungen

Zu Beginn der Sitzung nahm Bürgermeister Stefan Schwab die Ehrung für besondere schulische Leistungen vor. Ausgezeichnet wurde Nicolas Schneider, der seine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker mit einem Notendurchschnitt von 1,22 abgeschlossen hat.

Baugebiet „Am Bucher Weg“

Die Verwaltung hat den Bauplatzpreis kalkuliert. Wie bereits im 1. Bauabschnitt praktiziert, ist wieder vorgesehen, neben dem reinen Bodenpreis auch den voraussichtlichen Erschließungsbeitrag gemäß § 11 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) mit dem notariellen Kaufvertrag abzulösen. Hierzu ist ein Ablösebetrag für die Erschließungsbeiträge zu ermitteln, dessen Höhe sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages richtet. Unter Beachtung der geschilderten Sachlage und der Tatsache, dass in der aktuellen Situation erhebliche Preissteigerungen nicht ausgeschlossen werden können bzw. mit einzukalkulieren sind, hat der Gemeinderat den Ablösebetrag für die Erschließungsbeiträge auf 66,00 € / m² festgelegt. Bei einem Zuteilungswert i.H.v. 44,00 €/m² ergibt sich somit ein Gesamtpreis für den erschlossenen Bauplatz i.H.v. 110,00 €/m². Der errechnete Bauplatzpreis ist somit aller Voraussicht nach kostendeckend kalkuliert. Gemeinderat Rudi Frank hoffte, dass die 66,00 € als Ablösebetrag für die Erschließungsbeiträge ausreichen. Gemeinderat Joachim Kunz war mit dem Gesamtpreis i.H.v. 110 € einverstanden. Die Herstellungsbeiträge zu den leitungsgebundenen Einrichtungen Wasser und Kanal werden ebenfalls mit dem Kaufvertrag erhoben. Etwaige Nacherhebungen nach Fertigstellung des Wohngebäudes sowie die Kostenerstattungen für die Hausanschlüsse nach dem Kommunalabgabengesetz werden mit Bescheiden festgesetzt.

Anders als beim 1. Bauabschnitt besteht mittlerweile eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Die Bauplätze sollen nicht als Spekulationsobjekte genutzt werden, sondern Bauwilligen zur Verfügung stehen und einer zweckentsprechenden Nutzung zugeführt werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb eine Bauverpflichtung von vier Jahren für die gemeindlichen Bauplätze, d.h. es muss innerhalb von vier Jahren ein Wohngebäude errichtet werden und der Grundbesitz darf vor Erfüllung dieser Bauverpflichtung weder ganz noch zum Teil veräußert werden. Der Markt Kirchzell erhält zur Absicherung dieses Baugebots ein Wiederkaufsrecht.

Im Rahmen der Erschließung des 1. Bauabschnitts des Baugebietes „Am Bucher Weg“ wurde vom Gemeinderat festgelegt, dass der private Feldweg den jeweiligen angrenzenden 22 Grundstückseigentümer zu jeweils gleichen Teilen (1/22) zum Verkauf angeboten werden soll. Fünf Eigentümer haben dem damals zugestimmt, die Gemeinde hat die übrigen 17/22 Miteigentumsanteil erhalten. Gemeinderat Rudi Frank regte an, die Anlieger der Flurstraße, die bisher nicht Miteigentümer am Privatweg sind, nochmal zu fragen, ob diese einen Miteigentumsanteil erwerben möchten. Der Gemeinderat beschloss, den künftigen Eigentümern der an den privaten Feldweg angrenzenden Bauplätze jeweils 1/22 Miteigentumsanteil am Weg zum Kauf anzubieten. Die mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeit zum Kauf eines Miteigentumsanteils im Rahmen der Zuteilung der Bauplätze mit anzubieten.

Der 2. Bauabschnitt im Baugebiet „Am Bucher Weg“ umfasst insgesamt 27 Baugrundstücke, wobei für einige Bauplätze ein vertragliches Erstzugriffsrecht für die ehemaligen Eigentümer besteht. Die eingegangenen Interessensbekundungen übersteigen die Anzahl der zu vergebenden gemeindlichen Baugrundstücke. Es ist somit damit zu rechnen, dass alle gemeindlichen Bauplätze in kürzester Zeit vergeben werden könnten. Neben dem zu erwartenden zunehmenden Anwohnerverkehr, der mit jedem bebauten und bewohnten Bauplatz steigt, würde auch die nahezu gleichzeitige Bebauung von bis zu 27 Bauplätzen innerhalb der festgelegten vier Jahre zu einer massiven und dauerhaften Belastung der Anwohner der Erschließungsstraßen in den 2. Bauabschnitt führen. Auch die Brücke ins Baugebiet, die sich aktuell in Planung befindet, ist noch nicht vorhanden. Mit der Festlegung, dass zunächst nur eine gewisse Anzahl der gemeindlichen Bauplätze vergeben werden, lässt sich hinsichtlich der genannten Punkte eine spürbare Verbesserung und vor allem zeitliche Entzerrung erwirken. Der Gemeinderat beschloss vor diesem Hintergrund die Vergabe von 14 gemeindeeigenen Bauplätzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Vergabekriterien zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über die Vergabe der weiteren Baugrundstücke Beschluss fassen.

Durchgangsverkehr im Bereich des Talgrabenweges und des Tannenbuckels

Der Jagdpächter des Eigenjagdrevieres I Kirchzell-Reißberg hat die Sperrung des Talgrabensweges, der beim Ausbau der B 47 Amorbach-Boxbrunn als Umleitungsstrecke für den Stadtteil Boxbrunn ausgewiesen war, beantragt. Nach Beendigung der Bauarbeiten und Streckenfreigabe der B 47 würde der Talgrabenweg auch weiterhin stark befahren werden. Der Talgrabenweg ist im Straßenbestandsverzeichnis als Gemeindeverbindungsstraße Kirchzell-Boxbrunn gewidmet. Eine Sperrung ist also nicht möglich. Beim Parallelweg Tannenbuckelweg und weiteren abzweigenden Forstwegen vom Talgrabenweg bleibt die Möglichkeit der Sperrung mit der Beschilderung „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit den Zusatzzeichen „Land- und forstw. Verkehr frei“. Gemeinderat Patrick Walter schlug vor, bereits am Friedhof ein Hinweisschild anzubringen, wonach die Durchfahrt ab der Gemarkungsgrenze verboten ist. Der Gemeinderat lehnte die beantragte Sperrung des Talgrabenweges ab und beschloss, beim Tannenbuckelweg und den weiteren vom Talgrabenweg abzweigenden Forstwegen eine Sperrung mit der o.g. Beschilderung.

Katastrophenschutz

Bei einer Besprechung mit dem Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Kirchzell und Kreisbrandmeister Frank Schäfer wurde die Beschaffung von verschiedenen Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen erörtert. Teilweise wurden die Beschaffungen bereits getätigt und andere in die Wege geleitet. Weiterhin wurde auch das Thema Waldbrand besprochen. Aufgrund der topographischen Lage im Odenwald ist die Situation so, dass die Wälder auf den Höhenketten sind, wo kein Löschwasser zur Verfügung steht. Das Löschwasser muss also mittels Fahrzeugen an mögliche Brandstellen gebracht werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge in möglichst kurzen Schleifen den möglichen Brandherd anfahren und dann wieder zur Wasserentnahmestelle zurückfahren können. Es ist deshalb eine Überprüfung der Waldgebiete hinsichtlich der Erschließung mit Waldwegen und Wendemöglichkeiten vorzunehmen. Die Verwaltung zeigte am Beispiel der Waldabteilung „Kehl“ die Problematik auf. Hier müssen unbedingt Wendeplatten angelegt werden, die es für die Löschfahrzeuge ermöglichen in kürzeren Schleifen zur möglichen Brandstelle und zur Wasserentnahmestell zu kommen. Gemeinderat Peter Schwab bat darum, dass die Jagdgenossenschaften bei Wegebaumaßnahmen ebenfalls Maßnahmen für den Katastrophenschutz berücksichtigten bzw. umsetzen.

Haushalt 2022

Das Landratsamt Miltenberg hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 des Marktes Kirchzell rechtsaufsichtlich überprüft und gewürdigt.  Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt hat noch darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung amtlich bekanntzumachen ist. Die Bekanntmachung erfolgt am 30.08.2022 im Amts- und Mitteilungsblatt „Bayerischer Odenwald“.

Neubau Brücke „Am Bucher Weg“ und Neubau Feuerwehrgerätehaus Kirchzell

Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Beurteilung der beiden Bauvorhaben Brücke und Feuerwehrgerätehaus wurde mit dem Sachverständigen Herrn Dipl.-Biol. Kaiser, Würzburg sowie einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Miltenberg ein Ortstermin vorgenommen. Dieser Ortstermin diente der Klärung der grundsätzlichen Frage, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht die beiden Vorhaben denkbar sind. Als Ergebnis ist festzustellen, dass aus naturschutzrechtlicher Sicht eine Verwirklichung der beiden Vorhaben möglich ist. Hierbei ist jedoch mit Auflagen und Ausgleichsleistungen zu rechnen.

Mobilfunkversorgung Preunschen

Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 355 der Gemarkung Preunschen, das sich im Eigentum des Marktes Kirchzell befindet, einen Mobilfunkmast zu errichten. Es handelt sich hierbei um einen 40 m hohen Mast, der aus Schleuderbeton gefertigt wird. Der Standort ist laut Telekom funktechnisch sehr gut geeignet ist. Die Deutsche Funkturm GmbH wird jetzt einen Bauantrag für den Mast fertigen lassen. Dieser soll in ca. 8 – 10 Wochen bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Der Bau ist für den Frühsommer 2023 vorgesehen. Gemeinderat Patrick Walter bat darum zu klären, ob der Mast mit einer Notstromeinspeisung und einem größeren Akku versehen werden kann. Weiterhin bat er um Klärung, wie die Anbindung des Mastes erfolgt, z.B. über Glasfaser. Zudem sollte die Gemeinde versuchen, sich einen Standort für eine Waldbrandbeobachtungskamera zu sichern. Gemeinderat Rudi Frank geht davon aus, dass die Umsetzung der Baumaßnahme deutlich länger dauert, als angegeben.

Mobilfunkversorgung Breitenbuch/Watterbach

Die Kellner Telecom GmbH, die für die Vantage Towers AG tätig ist, hat mitgeteilt, dass der Stahl für die Errichtung des Mobilfunkmastes auf dem Privatgebäude in Breitenbuch bestellt wurde. Liefertermin ist Mitte November 2022.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Das Bayernwerk hat mitgeteilt, dass aktuell 94 LED-Leuchten und auch alle 11 LED-Retrofit-Leuchtmittel montiert sind. Daneben liegen noch 70 LED-Leuchten bei der Partnerfirma im Lager. 114 LED-Leuchten sind noch nicht vom Hersteller Siteco geliefert worden und Bayernwerk hat auch keinen verbindlichen Liefertermin erhalten. Die Verwaltung hat deshalb auf Anraten des Bayernwerks die Verlängerung des Bewilligungszeitraums, der bis zum 31.10.2022 läuft beantragt.

Routinemäßige und mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers

Das Institut Dr. Nuss hat am 11.07.2022 Proben des Reinwassers aus der Sammelmessstelle in Kirchzell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen chemisch und mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Preunschen untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 14.07.2022 und 18.08.2022 sind bei beiden Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten.

Ringschluss der Wasserleitung im Ortsteil Breitenbuch

Das Büro Johann & Eck hat die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe des Auftrags zur Erstellung der geplanten Ringleitung im Ortsteil Breitenbuch erstellt. Die Verwaltung hat die Ausschreibung bereits veranlasst.

Sitzungstermine 2022

Die für Freitag, 23.09.2022 terminierte Gemeinderatssitzung wird wegen einer Terminüberschneidung auf Donnerstag, 22.09.2022 vorverlegt.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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