Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 13.12.2024
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26.04.2023
Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2023
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 31.03.2023
Das Büro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, 63739 Aschaffenburg erhielt den Auftrag für zusätzliche Untersuchungen zur Einbindung des Knotenpunkts St 2311 zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 7.761,18 EUR.
Ersatzneubau für die Brücke über den Gabelbach zum ehemaligen Kindergarten
Der Gemeinderat hat zuletzt am 20.05.2022 öffentlich über einen Ersatzneubau für die Brücke über den Gabelbach zum ehemaligen Kindergarten beraten. Die Beratung wurde zurückgestellt. Im beschlossenen Haushaltsplan ist ein Ansatz für einen Neubau gebildet. Nun galt es festzulegen, ob ein Neubau grundsätzlich, und wenn ja in 2023 verwirklicht werden soll. Die Verwaltung hat nochmals mit möglichen Anbietern gesprochen.
· Der Richtpreis eines Leichtbaubrückenanbieters für eine Brücke aus Aluminium beträgt 75.000,-- Euro netto (= 89.250 EUR brutto), bei einer Gesamtlänge von 15 m und einer lichten Durchgangsbreite von 2,50 m. Bei einer lichten Durchgangsbreite von 1,50 m verringert sich der Gesamtpreis auf 65.000,-- Euro netto (= 77.350 EUR brutto)
· Das aktualisierte Angebot einer regionalen Metallbaufirma schließt nach wie vor bei knapp 100.000 EUR brutto. Sofern nur ein 1,5 m breiter Steg ausgeführt werden würde, würde dies die Nettokosten lediglich um 6.000 EUR reduzieren (Gesamtpreis ca. 92.000 EUR brutto).
Es besteht eine öffentlich-rechtliche Widmung für die Zuwegung zur Brücke auf einem angrenzenden Privatgrundstück. Die bisherigen Eigentümer des Privatgrundstücks haben schon immer die Auffassung vertreten, dass die Nutzung ihres Grundstücks als Zuwegung und damit auch die Widmung nicht rechtmäßig sei. Die Widmung ist ein Verwaltungsakt, der strengen formellen Regularien unterliegt. Die Verwaltung sieht die Widmung als rechtswirksam an. Es ist jedoch in einem Verwaltungsstreitverfahren offen, wie dies seitens eines Gerichts beurteilt werden würde. Sollte die Entscheidung für den Brückenneubau ausfallen, sollte zunächst eine rechtlich verbindliche und abschließende Klärung (unanfechtbares Gerichtsurteil) hinsichtlich der Widmung des öffentlichen Weges auf dem angrenzenden Privatgrundstück angestrebt werden. Im Falle einer Entscheidung gegen die Brücke wäre als nächster Schritt zu klären, wie lange die bestehende Brücke angesichts der Mängel noch bestehen bleiben kann; danach müsste sie zurückgebaut werden.
2. Bürgermeisterin Susanne Wörner findet die Brücke wichtig für ältere Menschen und für die Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen, die am alten Kindergarten parken. Die hohen Kosten für einen Neubau seien auf 30 bis 40 Jahre zu rechnen und deshalb nicht zu hoch. Für Kinderspielplätze werde auch viel Geld ausgegeben. Die Widmung wäre für alle Zeit weg, gerade vor dem Hintergrund, falls die Brücke z.B. in 10 Jahren doch wieder gebraucht werden würde. Gemeinderat Rudi Frank spricht sich gegen einen Neubau aus. Dies sei viel zu teuer und ziehe außerdem auch Folgekosten nach sich; insbesondere die Zuwegung zur Brücke auf dem Privatgrundstück müsste neu gemacht werden. Weiterhin müsste die Pfarrgasse saniert werden, damit sie mit Rollatoren genutzt werden könnte. Bei der Zuwegung vom Baugebiet Brunnenäcker in Richtung Brücke handelt es sich ebenfalls um Privatgrundstück. Es sei ebenfalls mit hohen Kosten verbunden, eine Zuwegung über das vorhandene Gemeindegrundstück herzustellen. Weiterhin würde ein etwaiges juristisches Vorgehen des Privateigentümers gegen die Brücke das Projekt verzögern. Gemeinderat Josef Schäfer zeigte sich erschrocken über die voraussichtlich hohen Kosten. Kosten und Nutzen seien hier unverhältnismäßig, gerade vor dem Hintergrund, dass der Kindergarten dort nicht mehr existiert. Das Parken am alten Kindergartenplatz bleibe trotzdem möglich. Er sprach sich gegen einen Brückenneubau aus. Gemeinderat Joachim Kunz widersprach den Ausführungen von Gemeinderat Rudi Frank. Die Pfarrgasse müsse irgendwann sowieso saniert werden. Bei der Sanierung der Zuwegung zur Brücke sieht er nicht so hohe Kosten auf die Gemeinde zukommen. Die Kosten für den Brückenneubau seien als marktüblich zu betrachten. Wenn man etwas hat, sei es wichtig, dieses zu erhalten. Man wisse nicht, was in Zukunft mal kommt. 2. Bürgermeister Susanne Wörner wandte hinsichtlich der Zuwegung aus dem Baugebiet Brunnenäcker ein, dass im Neubaugebiet „Am Bucher Weg“ auch eine Zuwegung bzw. Treppe hergestellt wurde. Gemeinderat Frederic Sennert hält den entstehenden Umweg bei einer weiteren Nutzung der Parkplätze am alten Kindergarten für zumutbar. Wenn man mit dem Auto irgendwo hinfahre, könne man sich die zusätzliche Zeit einplanen. Die zusätzliche Wegstrecke sei seines Erachtens machbar. Gemeinderätin Brigitte Krug sieht in der Brücke einen angenehmen Luxus. Auch sie hält die etwaigen Umwege über die Forsthausen- bzw. Schulstraße für nicht zu lang und zumutbar. Sofern ältere Leute nicht mehr so gut laufen können, könnten diese auch bereits an der Kirche aussteigen. Das Kosten-/Nutzenverhältnis sei nicht verhältnismäßig. Gerade im Hinblick auf Senioren stehen künftig wichtigere Investitionen als diese Brücke an. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter sprach sich gegen einen Neubau aus. Sie könne sich nicht vorstellen, dass Senioren die Brunnenäcker runterlaufen, da dies zu steil sei. Künftig stünden wichtigere Investitionen an. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden hohen Kosten könne sie dem Projekt nicht zustimmen. Gemeinderat Peter Schwab sprach sich gegen einen Neubau aus. Ein Grund für einen Neubau wäre für ihn, wenn es sich um einen Schulweg handeln würde. Die Schulkinder laufen jedoch hauptsächlich die Schulstraße entlang. Weiterhin besteht am alten Kindergarten nur eine relativ geringe Anzahl an Parkplätzen. Sofern die Brücke nicht neu gebaut werde, entstünde auch keine Notwendigkeit, die Pfarrgasse zu sanieren. Ein Brückenneubau sei „nice to have“, aber nicht erforderlich. Gemeinderätin Anita Hofmann ist gegen einen Neubau. Die Kosten stünden nicht im Verhältnis zum Nutzen und die etwaigen Umwege seien zumutbar. Sie bestätigte, dass nur wenige Schulkinder die Brücke nutzen. Der Großteil laufe über die Forsthausen- bzw. Schulstraße. Die Brücke werde somit kaum genutzt. Auch sie verwies darauf, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl anderer Investitionen ansteht. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter ergänzte, dass sie den Weg über die Brücke mal mit einer älteren Dame gelaufen sei. Danach habe diese die Wegstrecke kein zweites Mal mehr laufen wollen. Bürgermeister Stefan Schwab sprach sich ebenfalls gegen einen Brückenneubau aus. Gemeinderat Rudi Frank teilte abschließend mit, dass aus seiner fachlichen Sicht die Einschaltung eines Brückensachverständigen entbehrlich sei. Die Brücke sei kaputt. Sie sollte deshalb zeitnah abgebaut werden. Der Gemeinderat beschloss anschließend mehrheitlich, die Brücke nicht neu zu bauen.
Busbeförderung der Ortsteilkinder in die Kindertagesstätte „Abenteuerland“
Die Verwaltung hat die jährliche Abfrage für die Busbeförderung der Ortsteilkinder durchgeführt. Es ergeben sich folgende Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2023/2024; aufgeführt sind auch die jeweils möglichen Kinder aus den Ortsteilen zum Stichtag 01.09.2023:
Breitenbuch: 0 Kinder (möglich: 3 Kinder), Watterbach: 0 Kinder (möglich: 2 Kinder), Ottorfszell: 1 Kind nur Hinfahrt (möglich: 4 Kinder), Buch: 2 Kinder (möglich: 3 Kinder), Preunschen: 1 Kind, im Laufe des Jahres bis zu 3 Kinder (möglich: 3 Kinder)
Es ergeben sich somit folgende Gesamtzahlen:
Linie Ottorfszell / Watterbach / Breitenbuch: 1 Kind Hinfahrt, 0 Kinder Rückfahrt
Linie Buch / Preunschen: 3 Kinder (Hin- und Rückfahrt) im Laufe des Kindergartenjahres bis zu 5 Kinder
Die Beförderung der Ortsteilkinder zum Kindergarten für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde wie folgt beschlossen:
1. Die Kindergartenlinie Preunschen / Buch wird für das Kindergartenjahr 2023/2024 weiter wie bisher mit einem Kleinbus betrieben.
2. Die Kindergartenlinie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell wird im Kindergartenjahr 2023/2024 eingestellt. Die Kinderzahlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 werden im nächsten Jahr wieder abgefragt. Sofern die Mindestanzahl von 3 Kindern wieder erreicht werden sollte, wird eine Wiederaufnahme der Kindergartenlinie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell angestrebt.
3. Für alle Linien gilt: Hin- und/oder Rückfahrt werden nur durchgeführt, sofern im Regelfall mindestens drei Kinder pro Tag und Fahrt tatsächlich befördert werden; sollte dies dauerhaft nicht der Fall sein, wird die Beförderung an den besagten Tagen eingestellt.
4. Die monatlichen Beförderungsgebühren werden im Kindergartenjahr 2023/2024 beibehalten:
· Hin- und Rückfahrt mit dem Kleinbus:
65,00 € (1. Kind), 58,00 € (2. Kind) pro Monat
Nur Hinfahrt: 32,50 € (1. Kind), 29,00 € (2. Kind) pro Monat
Nur Rückfahrt: 32,50 € (1. Kind), 29,00 € (2. Kind) pro Monat
5. Die festgelegten Beförderungsgebühren sind fixe Monatsgebühren. Sie sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Busbeförderung und bleiben auch beim Entfallen einzelner Beförderungsfahrten gültig; eine anteilige Reduzierung findet nicht statt.
Widmung der Straßen und Wege im 2. Bauabschnitt im Baugebiet „Am Bucher Weg“
Im Rahmen der Erschließung des 2. Bauabschnitts im baugebiet „Am Bucher Weg“ wurden Straßen und Wege neu gebaut bzw. verlängert. Der Gemeinderat beschloss die Widmung der Ahorn- und Buchenstraße, des Verbindungswegs zwischen Buchen- und Ahornstraße sowie des Flutgrabenwegs.
Glasfaserausbau in der Odenwaldallianz
Die BBV/toni hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die Planungen für den Breitbandausbau laufen. Demnach konnten inzwischen die Grobplanungen der BBV durch das beauftragte Planungsunternehmen beeXact abgeschlossen werden und es gehe in die Fein- und Genehmigungsplanungen für alle Gemeinden. Auch die ersten Oberflächen-Bestandsaufnahmen als wichtige Grundlage für die späteren Tiefbauarbeiten seien bereits durchgeführt worden. Für die Feinplanungen sei nun ein Zeitraum von etwa drei bis vier Monaten anberaumt. Sobald die Genehmigungen durch die Gemeinden erteilt wurden, könne die BBV die für den Tiefbau notwendigen Baufirmen vertraglich verpflichten. Mit einem konkreten Baustart sei dann optimalerweise im Juni oder Juli dieses Jahres zu rechnen. Voraussichtlich gegen Ende April könne die BBV einen ersten konkreten Bauzeitenplan erstellen.
Ausbau der Debonstraße Amorbach
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass ab Mittwoch den 19.04.2023 die Staatsstraße 2311 in der OD Amorbach, d.h. die Debonstraße und Sandgasse, ausgebaut werden. Die Maßnahme erstreckt sich auf einer Länge von ca. 550 m und wird in mehreren Bauabschnitten umgesetzt. Die Bauarbeiten werden von der Firma Strabag durchgeführt. Ab 19.04.2023 erfolgen Vorarbeiten im Bereich der Schneeberger Straße. Hierzu wird ein Stich zur B 47 hergestellt, welcher während der Bauzeit dem innerörtlichen Verkehr zur Umfahrung der Baustelle dienen soll. Diese Arbeiten sind schon am Freitag den 21.04.2023 abgeschlossen. Im Zuge des Ausbaus wird die Schüttstraße ab dem 24.04.2023 bis voraussichtlich Juli 2023 für den öffentlichen Verkehr aus Richtung des Kreisverkehrs gesperrt. In der Schüttstraße wird der Kanal und die Wasserleitung erneuert. Die Zufahrt in die Schüttstraße ist dann nur noch über die Bahnhofstraße möglich. Im Anschluss beginnen die Arbeiten an der Debonstraße und Sandgasse. Die Bauarbeiten, die voraussichtlich bis Sommer 2024 dauern, müssen aus Gründen des Arbeitsschutzes zwingend unter Vollsperrung der OD Amorbach durchgeführt werden. Es wird sichergestellt, dass die Geschäfte und Schulen innerhalb des Baubereiches weiterhin erreichbar sind, wenn auch zeitweise nur zu Fuß. Der Schwerverkehr und der überregionale öffentliche Verkehr wird großräumig über Schneeberg, Walldürn, Buchen und Mudau umgeleitet.
Zu ergänzen ist, dass die Arbeiten in drei Bauabschnitten durchgeführt werden; begonnen wird am Kreisverkehr in der Nähe des Finanzamtes. Die innerörtliche Umleitung erfolgt von Kirchzell kommend über die Kreuzung Beuchener Straße, Richterstraße (Einbahnstraße) und die Von-Ostein-Allee (Begegnungsverkehr) auf die B 47 (Ampelregelung). Der Verkehr nach Kirchzell erfolgt ebenfalls über die Zufahrt von der B 47 über die Von-Ostein-Allee (Begegnungsverkehr), den unteren Teil des Georg-Stang-Rings (Einbahnstraße) und die Kreuzung Beuchener Straße. Diese Umleitung ist bis zum dritten Bauabschnitt von Kirchzell aus wie gewohnt befahrbar. Da die Kreuzung Beuchener Straße im dritten Bauabschnitt liegt und somit nicht befahren werden kann, erfolgt eine separate Umleitung des Verkehrs von und nach Kirchzell, die zu gegebener Zeit bekanntgemacht wird.
Gemeinderätin Anita Hofmann ergänzte, dass im 2. Bauabschnitt auf Höhe des ehemaligen Glaser-Betriebsgeländes eine Bushaltestelle für die Schüler eingerichtet werden soll. Im 1. Bauabschnitt sei die Bushaltestelle an der Mittelschule.
Dorfladen
Tante-M befindet sich nach wie vor im Abstimmungsprozess mit einem potenziellen Franchisenehmer. In einem Telefonat mit Tante-M wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass Tante-M in der Bringschuld ist und dass eine baldige Entscheidung erwartet wird. Auch wurde angeregt, ggf. einen anderen Franchisenehmer zu suchen, wenn mit keiner baldigen Einigung zu rechnen ist; das Amtsblatt wurde als Medium angeboten. Es wurde betont, dass es wichtig ist, dass der Dorfladen in absehbarer Zeit eröffnet. Die Bevölkerung fragt nunmehr nachvollziehbarerweise bei jeder sich bietenden Gelegenheit nach. Auch auf die anstehende Bürgerversammlung am 05.05.2023 wurde Bezug genommen. Im Nachgang zu diesem Gespräch hat Tante-M eine Anzeige fürs Amtsblatt (Suche eines Franchisenehmers) übersandt. Die Anzeige erschien am 25.04.2023. Gemeinderat Josef Schäfer kritisierte die Vorgehensweise von Tante-M sowie den zeitlichen Ablauf. Von einem Betrieb mit Franchise-Unternehmer sei am Anfang nie die Rede gewesen. Er hätte sich gewünscht, dass der Dorfladen vor der Baustelle in Amorbach fertig gewesen wäre.
Abschluss der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung
Die LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung ist mittlerweile abgeschlossen. Die Schlussrechnung des Bayernwerks beläuft sich auf 145.807,06 € brutto. Insgesamt wurden 274 Leuchten umgerüstet. Bis zum 30.06.2023 ist der Verwendungsnachweis zu stellen. Das Projekt LED-Umstellung wurde gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Förderquote liegt bei 30%. In diesem Zusammenhang wird unter Bezugnahme auf den Bewilligungsbescheid auf Folgendes hingewiesen:
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bin hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Ausbau Radweg Kirchzell - Amorbach
Der Landkreis Miltenberg wird den Radweg zwischen Kirchzell/Buch und Amorbach auf eigene Kosten ausbauen, d.h. konkret mit einer Asphaltdecke versehen und wo es geht auf 2,50 m Breite ausbauen. Der Bereich zwischen der Einmündung in die MIL 42 und der Abzweigung Radweg – Dickweg wird sowohl als Radweg, als auch als Feld- und Waldweg genutzt. Deshalb wird sich hier der Markt Kirchzell an den Kosten beteiligen müssen. Ein konkretes Ausbaudatum steht noch nicht fest.
Hygienische Überwachung Kindertagesstätte
Das Gesundheitsamt hat im Rahmen seines Überwachungsauftrages nach § 36 IfSG die Kindertagesstätte „Abenteuerland“ mit Kindergarten und Kinderkrippe überprüft. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass sich die Kindertagesstätte zum Zeitpunkt der Überprüfung in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand befand. Die wenigen Empfehlungen bzw. Anregungen werden beachtet bzw. umgesetzt.
Rattenbekämpfungsaktion
Im gesamten Gemeindegebiet soll in diesem Jahr wieder eine allgemeine, turnusmäßige Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt werden, auch aufgrund von einzelnen Meldungen aus der Bevölkerung über verstärktes Rattenvorkommen. Die letzte Aktion war im Jahr 2020. Die Verwaltung hat den Auftrag an die Fachfirma Bertram GmbH, 66871 Konken zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 6.072,09 € erteilt. Der genaue Termin wird noch geklärt und anschließend bekanntgemacht.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell