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Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2024

28.10.2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2024

Bild Sitzungssaal

Bürgerfragen

Eine Zuhörerin beschwerte sich, dass ihr Grab auf dem Friedhof in Preunschen zum wiederholten Male von einem Tier umgegraben worden sei. Es habe sich Kot auf dem Grab befunden, der weder von einer Katze noch von einem Marder stamme. Sie habe auf einen Dachs oder Waschbären getippt. Sämtliche Gräber seien verwühlt gewesen. Der Tierschutz werde über die Totenruhe gestellt. Gemeinderat und Jäger Josef Schäfer stellte klar, dass die Gemeinde hier nichts machen könne. Es handele sich um einen befriedeten Bezirk, sodass das Schießen von Wildtieren nicht zulässig sei. Die einzige Möglichkeit sei, eine Lebendfalle aufzustellen. Hierzu müsse man sich an den örtlichen Jagdpächter wenden. Gemeinderat Frederic Sennert stellte klar, dass der örtliche Jagdpächter keinen entsprechenden Schein habe. Zudem seien bereits mit einer Wildkamera Fotos aufgenommen worden, die große Katzen zeigten. Gemeinderat Josef Schäfer erklärte, dass er einen Schein zum Stellen einer Lebendfalle besitze und nach vorheriger Abstimmung mit dem örtlichen Jagdpächter eine Falle stellen werde.

 

Auftragsvergabe

Die Firma Kispert-Bau GmbH, Limbach erhielt den Auftrag für Tiefbauarbeiten an einem Teilstück der Grombühlstraße in Breitenbuch zum Bruttoangebotspreis von 60.303,63 €. Die Bauarbeiten haben bereits am 14.10.2024 begonnen und dauern ca. 3 Wochen.

 

Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Josef Schäfer hatte in der Sitzung vom 22.08.2024 von Unmut in der Bevölkerung wegen der Parksituation vor den Anwesen Marktplatz 6 und Hauptstraße 60 berichtet. Zudem würden dort regelmäßig bis zu drei Fahrzeuge mit fremdem Kennzeichen „PF“ parken. Die Verwaltung hat hinsichtlich der geparkten Fahrzeuge eine Halterabfrage durchgeführt. Es handelt sich um Fahrzeuge von Anwohnern „Im Steinig“. Weiterhin ist festzustellen, dass die Fläche im Eigentum des Marktes Kirchzell steht und dass das Parken dort nicht verboten ist. Insoweit ist nichts zu veranlassen.

 

Vermietung von gemeindlichen Wohnungen und Räumen

Auftragsgemäß legte die Verwaltung dem Gemeinderat im jährlichen Turnus die Mietpreise für die gemeindlichen Wohnungen zur Überprüfung vor. Die letzte generelle Erhöhung der Mieten erfolgte zum 01.01.2020. Der Gemeinderat beschloss, dass die Mieten und Mietnebenkosten für alle gemeindlichen Wohnungen unverändert bleiben. Die Mietpreise werden dem Gemeinderat weiterhin jährlich zur Information vorgelegt.

 

Hebesatzsatzung

Da die bisherigen Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025 automatisch ihre Geltung verlieren, sind die ab dem 01.01.2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Vom Finanzamt wurden bisher für die Grundsteuer A ca. 79 % und für die Grundsteuer B ca. 85 % der Messbetragsbescheide - gültig ab 01.01.2025 – übermittelt. Nach Aussage des Finanzamtes liegen für die bereits übermittelten Messbetragsbescheide eine Vielzahl von Einsprüchen vor, die im Laufe des nächsten Kalenderjahres noch abgearbeitet werden. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die Hebesätze unverändert bei 320 % für die Grundsteuer und 340 % für die Gewerbesteuer zu belassen. Die letzte Erhöhung der Hebesätze fand zum 01.01.2013 statt. Gemeinderat Peter Schwab bat darum, die Entwicklung der Messbeträge sowie die daraus resultierende Höhe der Hebesätze im Auge zu behalten.

Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2025 sowie die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze.

 

Wasser- und Abwassergebühren

Die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2022 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung fortgeschrieben. Im Jahr 2020 wurde ein neuer Kalkulationszeitraum von 2021-2024 festgelegt, so dass die Gebühr ab 01.01.2025 neu festzusetzen ist. Im Kalkulationszeitraum von 2021-2024 wurde ein Überschuss in Höhe von 16.894,65 € erwirtschaftet, der zur Verrechnung im neuen Kalkulationszeitraum 2025-2028 vorgetragen wurde. In der neuen Kalkulation wurden bereits die voraussichtlichen Kosten für die Kanalbefahrung berücksichtigt. Diese sind auch ausschlaggebend für die anstehende Gebührenerhöhung zum 01.01.2025 von 2,76 € /m³ auf 3,13 €/m³.

Der Gemeinderat beschloss, die Gebühr pro Kubikmeter Abwasser ab 01.01.2025 auf 3,13 € festzusetzen und stimmte der erforderlichen Änderungssatzung zu.

Bei der Wasserversorgung kann der Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027 sowie die Gebühr in Höhe von 4,55/m³ beibehalten werden.

 

Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal

Zur Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung erhebt die Kommune aufgrund von Art. 5 KAG Beiträge von den Grundstückseigentümern der angeschlossenen bzw. anschließbaren Grundstücke. Die Beitragssätze sind in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer sogenannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln. Die letzte Globalkalkulation der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung war im Jahr 2017 und wurde im Juni 2024 durch das Büro Schulte & Röder neu durchgeführt.

Der Gemeinderat stimmte den neu kalkulierten Herstellungsbeiträgen für die Bereiche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen sowie den entsprechenden Satzungsänderungen zu. Ab 01.01.2025 gelten somit folgende Beitragssätze:

Wasser: 1,91 €/m² Grundstücksfläche (bisher: 1,55 €/m²) und 12,06 €/m² Geschossfläche (bisher 9,69 €/m²); Abwasser: 2,14 €/m² Grundstücksfläche (bisher 1,56 €/m²) und 13,35 €/m² Geschossfläche (bisher 10,76 €/m²). 

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Jahres 2023

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2c der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Kirchzell entscheidet der 1. Bürgermeister über überplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 2.500 €. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der Maßnahmen zur Kenntnis und stimmte den vom Bürgermeister im Rahmen seiner Ermächtigung angeordneten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu. Er beschloss die überplanmäßigen Ausgaben in einer Höhe von insgesamt 85.742,68 € und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 16.348,35 €.

 

Örtliche Rechnungsprüfung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 07.10.2024 die Jahresrechnung 2023 örtlich geprüft. Gemeinderätin Brigitte Krug als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerin Christiane Bauer beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Der Gemeinderat stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben von 9.613.278,79 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2022: 1.953.516,27 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt: 644.079,30 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage in 2023: 1.622.766,54 €

Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2023 nicht.

Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2023 in der vorgetragenen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.

 

Sportlerehrungen

In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2023 wurde nach mangelnder Anwesenheit der zu ehrenden Mannschaften in Frage gestellt, ob bei Spielgemeinschaften die Sportlerinnen und Sportler der auswärtigen Mannschaft künftig weiterhin geehrt werden sollen. In § 6 Abs. 1 der Ehrenordnung des Marktes Kirchzell ist geregelt, dass an Mitglieder und Mannschaften mit Sitz im Gemeindegebiet sowie an Gemeindeangehörige für besondere sportliche Leistungen die Sportlermedaille verliehen werden kann. Der Gemeinderat beschloss klarstellend, gemäß § 6 Abs. 1 der Ehrenordnung bei Spielgemeinschaften künftig ausschließlich die Sportler der im Gemeindegebiet ansässigen Vereine zu ehren.

 

Feldgeschworener

Der Feldgeschworenen-Obmann für Kirchzell, Sven Walter, hat mitgeteilt, dass Thomas Schäfer, Kirchzell, zum Feldgeschworenen gewählt wurde. Der Gewählte hat die Wahl angenommen. Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Thomas Schäfer zum Feldgeschworenen für Kirchzell.

 

Windkraft-Vorranggebiete

Der Regionale Planungsverband hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen. Der Grund für die geplante Ausweisung von Vorranggebiete liegt darin, eine gezielte Planung und Steuerung des Windkraftausbaus zu ermöglichen. Wenn keine entsprechenden Gebiete ausgewiesen werden, sind Windkraftanlagen ab dem Jahr 2033 im Außenbereich grundsätzlich privilegiert und können somit grundsätzlich ohne Steuerung überall errichtet werden. Nach der Ausweisung von Vorranggebieten sind Windkraftanlagen außerhalb dieser Gebiete dann nicht mehr privilegiert zulässig und somit grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Ausweisung von Vorranggebieten hilft somit, Konflikte mit anderen Nutzungen, wie Naturschutz oder Siedlungsgebieten, zu vermeiden und den Ausbau der erneuerbaren Energien geordnet voranzutreiben. In Bayern sind bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen, um eine Privilegierung der Anlagen zu vermeiden. Das bayernweite Ziel wird auf die Planungsregionen herunter gerbrochen. Die Regionalen Planungsverbände haben die Aufgabe, die regionalen Teilflächenziele zu erfüllen. In den nächsten Wochen startet der Regionale Planungsverband das öffentliche Beteiligungsverfahren zu möglichen Windkraftvorranggebieten, die Pläne der Vorranggebiete wurden bereits veröffentlicht. Im Gemeindegebiet Kirchzell sind Flächen in Breitenbuch, am Reißberg sowie am Beuchener Berg Bestandteil des Verfahrens.

 

Hochwasser-Check

Am Dienstag, 19.11.2024 findet im Rahmen des „Hochwasser-Check“ ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg statt. Sinn des Hochwasser-Checks ist es insbesondere, im Rahmen einer gemeinsamen Bestands- und Bedarfsanalyse Gefahrenbereiche, Handlungsfelder oder Vorsorgelücken zu identifizieren. Weiterhin werden gemeinsam strategische Ziele im Umgang mit Wassergefahren entwickelt und konkrete Handlungsoptionen diskutiert.

 

Grunderwerb

Der Markt Kirchzell hat einen Teilbereich des Sägewerk Kunz, Kirchzell erworben. Das Anwesen ist als künftiger neuer Standort des gemeindlichen Bauhofes angedacht. Insoweit kann das Feuerwehrhaus Kirchzell am aktuellen Standort bleiben und dort erweitert bzw. umgebaut werden.

 

Markierungen in der Ortsdurchfahrt

In vorherigen Gemeinderatssitzungen wurde über die Visualisierung und Erweiterung des gesetzlichen Halteverbots durch Anbringung einer Zick-Zack-Linie (Verkehrszeichen 299) an den Einmündungen Hauptstraße/Frühlingstraße, Hauptstraße/Wiesentalweg sowie Hauptstraße/Bachgasse informiert. Zusätzlich stellte das Straßenbauamt damals in Aussicht, dass die Markierungsarbeiten Ende August durchgeführt werden sollten. Nun teilte das Straßenbauamt auf Anfrage mit, dass die Markierungsarbeiten in der Ortsdurchfahrt Kirchzell voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr fertiggestellt werden können.

 

Bundestagswahl 2025

Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag der Bundestagswahl auf den Sonntag, 28.09.2025 festgelegt.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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