Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 11.04.2025
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
zur Tagesordnung -->
18.02.2025
Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2025
Auftragsvergabe
Der Gemeinderat bestätigte die Vergabe des Auftrags für die Entfernung des Flugrosts auf den Tanks und auf den Rohrleitungen im Wasserwerk Ottorfszell an die Firma Laser-Wolf GmbH, 79232 March zum Netto-Angebotspreis von 31.374,83 € sowie die Gerüstbauarbeiten an die Firma Gero Wißmann, Kirchzell i.H.v. voraussichtlich 3.500 €.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Instandsetzung von Straßenschäden für das Jahr 2025 auf der Grundlage der angebotenen Einheitspreise der Kispert Bau GmbH, 74838 Limbach, zu erteilen.
Die Dirk Wörner GmbH, 63931 Kirchzell, erhielt zum Bruttopreis von 22.812,30 € den Auftrag zur jährlichen Grünflächenpflege in Kirchzell, Buch und Watterbach sowie den Einzelflächen in Breitenbuch und Ottorfszell.
Thomas Kühner, 97903 Collenberg, erhielt zum Jahresbruttopreis von 3.589,00 € den Auftrag zur jährlichen Grünflächenpflege in Preunschen.
Der Gemeinderat erteilte dem Büro Johann und Eck Architekten und Ingenieure, 63927 Bürgstadt, den Auftrag zur Planung des Umbaus des Sägewerks Kunz zum gemeindlichen Bauhof.
Der Gemeinderat erteilte dem Büro Johann und Eck Architekten und Ingenieure, 63927 Bürgstadt, den Auftrag zur Planung des Umbaus und der Erweiterung des Feuerwehrhauses Kirchzell.
Abrechnung des Forsthaushaltes 2024 und Genehmigung der Forstbetriebspläne 2025
Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk gab einen Bericht über die Abrechnung des Forsthaushaltes 2024. Dieser schließe mit Einnahmen von 301.591,20 € (Ansatz 402.600 €) und Ausgaben von 173.914,59 € (Ansatz 219.594 €), so dass ein Überschuss von 127.676,61 € (Ansatz 183.006 €) erwirtschaftet worden sei. Insgesamt seien 7.459 fm (Ansatz 6.380 fm) Holz geschlagen worden. Im Forsthaushalt für das Jahr 2025 sei ein Gesamtholzeinschlag von 7.469 fm vorgesehen, wovon 6.920 fm verwertet werden sollten. Die Hiebsfläche betrage insgesamt 84,6 ha, wovon die größte Einzelfläche 17,4 ha betrage. Waldbauliche Investitionen seien in Höhe von 44.000 € für Bestandsbegründungen und 10.000 € für Pflegemaßnahmen vorgesehen. Für die Wegeunterhaltung seien 20.000 € eingeplant. Der Preis für Brennholz sei mit 75,00 €/fm (= 52,50 €/Ster) marktüblich. Im Falle der Beimischung von Nadelholz zum Laubbrennholz gelte ein verminderter Preis von 62,50 €/fm. Sofern es sich beim Brennholz ausschließlich um Nadelholz handelt gelten 50 €/fm. Bei Einnahmen von 420.000 € und Ausgaben von 191.300 € sei ein Überschuss von 228.700 € zu erwarten. Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk informierte darüber, dass die hohen Regenmengen in der Wachstumsphase der Waldbäume im Jahr 2024 gut für das Baumwachstum gewesen seien. Aber auch die Begleitflora auf den Kulturflächen sei überdurchschnittlich gut gewachsen, so dass einige Kulturen zweimal gepflegt werden mussten. An Käferholz fielen rund 1.800 fm einschließlich 60 fm Sturmholz an. Von dem Sturm im Sommer, der hinter der Schrahmühle im Privatwald und Stadtwald Amorbach für rund 3.000 fm Kalamitätsholz sorgte, blieb der Gemeindewald weitestgehend verschont. Die Waldböden seien zeitweise zu nass zum Befahren gewesen, so dass geplante Durchforstungen sich verzögerten bzw. nicht stattfinden konnten. Der Holzmarkt sei weitestgehend stabil geblieben. Die Preise für Fichtenabschnitte seien im Lauf des Jahres etwas zurückgegangen, zogen aber im Herbst wieder an. Die Forsteinrichtung sollte letztes Jahr anlaufen, wurde aber aufgrund der hohen Arbeitsbelastung des Einrichters auf dieses Jahr verschoben. Seit 2 Wochen sei der Einrichter jetzt im Gemeindewald tätig.
Bürgermeister Stefan Schwab hob die gute und nachhaltige Arbeitsweise der Firma Tec-Forst bei der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hervor und bedankte sich außerdem bei Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk für dessen geleistete Arbeit.
Der Gemeinderat genehmigte den Holzernteplan, den Forstkulturplan und den Wegebauplan für den Gemeindewald Kirchzell im Forstwirtschaftsjahr 2025.
Wiesengräber
Bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 04.07.2024 sowie vom 26.07.2024 wurde über den Wunsch auf Anlage von Wiesengräbern informiert. Hierbei handelt es sich um Erdgräber für Körperbestattungen, die in eine Wiesenfläche integriert sind und auf denen ein Grabstein mit Fundament aufliegt. Die Grabflächen sind begehbar und müssen von Zeit zu Zeit mit Erde aufgefüllt werden, da sich lediglich unter dem Grabstein ein Fundament befindet. Bei der Anlage von Wiesengräbern ist kritisch zu sehen, dass diese immerwährend kontrolliert und durch den Bauhof bzw. eine externe Firma immer wieder mit Erde aufgefüllt werden müssen, was einen erheblichen zeitlichen sowie auch finanziellen Aufwand darstellt. Dies hat auch der Kalkulator der Friedhofsgebühren im Rahmen der aktuellen Neukalkulation der Friedhofsgebühren bestätigt. Weiterhin gibt es aktuell bereits zahlreiche Bestattungsformen auf dem Friedhof in Kirchzell, welche noch erweitert werden sollen (Erdbestattung, Urnenerdbestattung, Urnenwandbestattung, gemeindegepflegtes Urnengrabfeld). Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die Zahlen für die Erdbestattungen seit Jahren stark rückläufig entwickeln. Der Gemeinderat beschloss daher, für die Friedhöfe des Marktes Kirchzell keine Wiesengräber anzubieten.
Haushalt 2025
Im Rahmen der Haushaltsklausur am 08.02.2025 wurde der Gemeinderat bereits darüber informiert, dass sich zwischenzeitlich die Haushaltssituation gravierend verschlechtert hat. Neben allgemeinen Kostensteigerungen hatte insbesondere der Landkreis Miltenberg bereits für das Jahr 2024 die Kreisumlage um 4 % auf 43 % erhöht, was für den Markt Kirchzell mit Mehrausgaben i.H.v. ca. 100.000 € verbunden war (1%-Punkt Kreisumlage entspricht für den Markt Kirchzell ca. 25.000 €). Diese Ausgabensteigerung konnte zwar durch verschiedene Maßnahmen aus dem Haushalt gedeckt werden, das Geld fehlt dem Markt Kirchzell jedoch insbesondere für anstehende Investitionen. Für das Haushaltsjahr 2025 muss nun mit einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage um 6,9 % auf 49,9 % gerechnet werden, was zusätzlichen Mehrausgaben i.H.v ca. 175.000 € entspricht, sodass der Verwaltungshaushalt nur noch mit großer Anstrengung, Zurückstellung von geplanten Maßnahmen und Kosteneinsparungen ausgeglichen werden kann. Es wird voraussichtlich lediglich die erforderliche Mindestzuführung zum Vermögensaushalt erreicht, darüber hinaus werden keine Haushaltsmittel für Investitionen erwirtschaftet. Eine Besserung ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, da diese Mehrausgaben dem Markt Kirchzell in diesem und in den nächsten Jahren für notwendige Investitionen zusätzlich fehlen werden. Die geplante massive Erhöhung der Kreisumlage ist aus Sicht des Marktes Kirchzell nicht nachvollziehbar und nimmt der Gemeinde nun endgültig die sprichwörtliche „Luft zum Atmen“. Angesichts der anstehenden Pflichtaufgaben (insbesondere Fahrzeughalle Feuerwehr Watterbach, neuer Bauhof, Feuerwehrhaus Kirchzell, Neuordnung der Gesamtentwässerung, Neubau Brücke am Bucher Weg) muss nun genau geprüft werden, welche Maßnahmen umgesetzt oder ggf. zurückgestellt werden und welche (freiwilligen) Leistungen künftig nicht bzw. nicht mehr im bisherigen Umfang erbracht werden können.
Friedhof Kirchzell
Mit Beschluss vom 03.05.2024 hatte der Gemeinderat die Sanierung des Vorplatzes des Friedhofes Kirchzell beschlossen und festgelegt, dass in diesem Zuge eine barrierefreie Rampe in den neuen Friedhofsbereich angelegt wird. Für den Friedhofsvorplatz mit Rampe sind im Haushaltsentwurf für 2025 80.000 € vorgesehen, wobei die tatsächlichen Kosten noch nicht absehbar sind. Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der vielen Pflichtaufgaben, die vorrangig umzusetzen sind, beschloss der Gemeinderat die Zurückstellung des Projekts „Sanierung Friedhofsplatz Kirchzell und Errichtung einer Rampe“.
Ehrenordnung
Im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurde eine Anpassung der Ehrenordnung angeregt. Der Gemeinderat beschloss die hierfür erforderliche Änderungssatzung.
Aufhebung Förderrichtlinien
Die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit enthalten Regelungen für Zuschüsse zu Zeltlagern oder Jugendfahrten sowie Arbeitsmaterial und den Ferienspielen. Außerdem gibt es Grundsätze zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine. Im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurde angeregt, aufgrund der haushaltrechtlichen Situation diese beiden Richtlinien bzw. Grundsätze ersatzlos aufzuheben, zumal parallel eine allgemeine Vereinsförderung durch die Gemeinde besteht. Über diese wird turnusmäßig im Herbst dieses Jahres entschieden. Bei beiden Förderrichtlinien handelt es sich zudem um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Der Gemeinderat beschloss die Aufhebung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Grundsätze zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine. Beibehalten wird hingegen der bisherige Zuschussbetrag i.H.v. 150 € pro Veranstaltung bei den Ferienspielen.
Rohrbruchschadstelle Raiffeisenring
Im Rahmen eines Ortstermins hat sich der Gemeinderat die Rohrbruchschadstelle im Raiffeisenring angeschaut. In unmittelbarer Nähe gibt es bereits eine ältere Rohrbruchschadstelle, bei der ebenfalls keine Rinnensteine gesetzt wurden. Eine Herstellung der Rinnensteine wurde im November 2024 seitens der Baufirma mit Kosten i.H.v. ca. 1.000 – 1.500 € beziffert.
Gemeinderat Frederic Sennert sah die Sache differenziert. Emotional betrachtet gehören die Rinnensteine nachträglich eingebaut. Rational gesehen funktioniere die Straße auch so, die Ausführung sei zweckmäßig. In künftigen Fällen soll jedoch darauf geachtet werden, dass jeweils wieder Rinnensteine eingebaut werden. Gemeinderat Peter Schwab nahm Bezug auf den Ortstermin. In Anbetracht des allgemeinen Zustands der Straße und der Tatsache, dass nur wenige Meter weiter bereits seit Längerem eine ähnliche Stelle vorhanden ist, würde er keinesfalls die Rinnensteine nachträglich einbauen lassen. Er bat jedoch auch darum, künftig wieder auf den Einbau von Rinnensteinen zu achten. Der Gemeinderat beschloss, von einem nachträglichen Einbau von Rinnensteinen abzusehen.
Mittagsbetreuung
Mit Beschluss vom 29.02.2024 hatte der Gemeinderat die Betreuungszeiten sowie Gebühren für die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2024/2025 festgelegt. Insoweit erfolgte die turnusmäßige Vorlage und Festlegung im Gemeinderat für das nächste Schuljahr. Da in den letzten Jahren ein schwankender Bedarf, insbesondere was die verlängerte Betreuung angeht, zu verzeichnen war und der Markt Kirchzell als Träger der Mittagsbetreuung die Betreuungssituation möglichst passend auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder sowie der familiären Anforderungen abstimmen möchte, wurde bis zum 29.11.2024 eine Bedarfsumfrage bei den Eltern der Kinder der künftigen 1. bis 4. Klasse durchgeführt. Gleichzeitig wurde die Umfrage zum Anlass genommen, einen Überblick über den Betreuungsbedarf in den Ferien zu erhalten. Mit einem möglichen externen Träger für die Mittagesbetreuung steht die Verwaltung in Kontakt. Diesem wurden die nachfolgenden Ergebnisse der Bedarfsumfrage ebenfalls zur Verfügung gestellt. Von den ausgegeben 78 Fragebögen wurden 74 zurückgegeben, was knapp 95 % entspricht. Das Ergebnis lautet wie folgt:
Betreuung bis 14 Uhr „kostenpflichtig“ / „kostenfrei“
1 Tag/Woche: 4 Kinder / bei kostenfrei nicht möglich
2 Tage/Woche: 10 Kinder / 11 Kinder
3 Tage/Woche: 4 Kinder / 2 Kinder
4 Tage/Woche: 5 Kinder / 8 Kinder
Zusätzlich Freitag: 4 Kinder / 5 Kinder
Den Bedarf an einer verlängerten Betreuung bis 16 Uhr haben lediglich 2 bzw. 3 Kinder. Für 48 bzw. 46 Kinder besteht keinerlei Betreuungsbedarf. Auch hinsichtlich einer Ferienbetreuung besteht kaum Bedarf.
Im Hinblick auf die Betreuungsgebühren ist festzustellen, dass im Haushaltsjahr 2024 das gesamte Defizit der Mittagsbetreuung bei ca. 30.000 € lag, wobei zu beachten ist, dass bis 31.08.2024 noch eine verlängerte Betreuung bis 16.00 Uhr stattfand. Nicht enthalten sind im Fehlbetrag die Bewirtschaftungskosten des Gebäudes (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung etc.) sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Gebäude. Ebenfalls nicht enthalten ist die Arbeitszeit für die Aufgaben, die im Rathaus anfallen bzw. abgewickelt werden (insbes. Anmeldungsverfahren, Buchungsänderungen, Einziehung der Elternbeiträge und Essensgebühren, Abwicklung des Förderverfahrens, regelmäßige Besprechungen, Personalverwaltung). Insoweit ist das tatsächliche Defizit deutlich höher.
Der Gemeinderat nahm die Bedarfsumfrage zur Kenntnis und beschloss, dass im Schuljahr 2025/2026 die verkürzte Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr angeboten werden soll.
Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr wird im Schuljahr 2025/2026 nicht angeboten.
Es werden ab dem Schuljahr 2025/2026 folgende Gebühren festgesetzt:
14 Uhr-Variante Gebühren:
1 Tag Anwesenheit 50,00 €
2 Tage Anwesenheit 60,00 €
3 Tage Anwesenheit 75,00 €
4 Tage Anwesenheit 90,00 €
Die Festlegung von neuen Gebührensätze für die verlängerte Betreuung bis 16.00 Uhr erfolgt erst im Bedarfsfall.
Beteiligungsbericht
Der Gemeinderat nahm den jährlichen Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Durchlässe Schulstraße
Im Vorfeld der erforderlichen Sanierung der beiden Durchlässe in der Schulstraße ist nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ein hydraulischer Nachweis notwendig. Dieser hydraulische Nachweis hat den Zweck zu klären, ob und wenn ja welche Auswirkungen sich durch eine Sanierung der Durchlässe in der Schulstraße auf das Überschwemmungsgebiet bzw. den Hochwasserabfluss ergeben. Das Büro Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH (BGS), 64297 Darmstadt, hat ein Angebot für die Erstellung des hydraulischen Nachweises abgegeben. Dieses schließt bei 9.583,67 € brutto. Bürgermeister Stefan Schwab hat entsprechend der Geschäftsordnung den Auftrag erteilt.
Feuerwehr Kirchzell
Im Rahmen der Vergabe des Planungsauftrages für den neuen gemeindlichen Bauhof wurde nochmals die Frage aufgeworfen, ob nicht das neue Feuerwehrhaus am ehemaligen Sägewerk Kunz errichtet werden könnte. In diesem Zusammenhang wurden die Hilfsfristen und die Einsatzzahlen angefragt. Kommandant Frank Schäfer hat die neu berechneten Hilfsfristen und Einsatzzahlen ab 2019 vorgelegt. Ein vollständiges Einhalten der Hilfsfristen vom Standort des ehemaligen Sägewerks ist demnach nicht möglich.
Kanalbefahrung
Die Firma Kanaltechnik Meyer hat mitgeteilt, dass sie, wenn die Wetterprognosen stimmen, am 24.02.2025 mit den Arbeiten in Kirchzell (Kanalbefahrung 1. Abschnitt) beginnen möchten.
Bündelausschreibung Stromversorgung
Die Firma enPORTAL GmbH, 23820 Pronsdorf führt nach einer Neuvergabe im Auftrag des Bayerischen Gemeindetags die Bündelausschreibung für die Stromversorgung der gemeindlichen Gebäude und Liegenschaften für den Lieferzeitraum 2026 bis 2028 durch. Der Markt Kirchzell wird sich auch für den kommenden Lieferzeitraum 2026 bis 2028 an der Bündelausschreibung beteiligen. Der Dienstleistungsvertrag mit der enPortal GmbH wurde bereits unterschrieben. Die Kosten liegen bei rd. 1.680 € brutto.
Toiletten Friedhof Kirchzell
Die Jahresrechnung der Stromkosten für die Leichenhalle Kirchzell sowie die öffentlichen Toiletten am Friedhof für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 belief sich auf ca. 1.200 €. Aufgrund dieser hohen Kosten und der aktuellen Haushaltslage sieht sich die Gemeindeverwaltung veranlasst, die Toiletten während der Heizperiode (erstmals ab Oktober 2025 bis März 2026) zu verschließen und das Wasser im Gebäude abzustellen.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell