Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 13.12.2024
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26.01.2022
Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2022
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.12.2021
Der Gemeinderat beschloss die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems für die Beschäftigten des Marktes Kirchzell. Den Auftrag erhielt die Firma TimeDesign GmbH & Co. KG aus Villingen-Schwenningen.
Glasfaser Breitband Ausbau in der Odenwaldallianz
Die Telekom hat Vertretern der Odenwaldallianz und der Südspessartallianz im Rahmen einer Online-Veranstaltung nochmals ihr Ausbaukonzept vorgestellt und stand für Fragen zur Verfügung. Der Glasfaserausbau der Telekom wird von der Telekomtochter „glasfaserplus“ ausgeführt. Bei der Telekom gibt es das sogenannte Ausbauprogramm 2023. In diesem Programm sind die Gemeinden der Odenwald- und Südspessartallianz enthalten. Die Telekom bekräftigte, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau im Jahr 2023 unabhängig von einem etwaigen Ausbau eines Mitbewerbers erfolgen werde. Der Ausbau erfolgt laut Telekom nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes (TKG), welches auch das Trenching bzw. die sogenannte mindertiefe Bauweise vorsieht. Die Telekom plant in einer Tiefe von 30-50 cm die Glasfaserkabel zu verlegen. Die Glasfaseranschlüsse der Telekom werden kostenlos von der Grundstücksgrenze bis ins Haus gelegt. Innerhalb des Gebäudes sind 20 m kostenfrei dabei. Dies gilt allerdings nur, wenn auch ein Tarif der Telekom gebucht wird und vorbereitete Kabelwege vorhanden sind. Die Telekom wird mit den Gemeinden keine Ausbauverträge schließen. Es sollen jedoch gemeinsame Erklärungen abgeschlossen werden. Die Telekom betonte, für den Fall, dass die Gemeinden eine gemeinsame Erklärung nicht unterschreiben, trotzdem nach dem TKG ausbauen zu wollen. Die Telekom stellte klar, dass sie die Open-Access-Netze der BBV nicht nutzen wird; ein BBV-Kunde könnte somit nicht ohne Weiteres zur Telekom wechseln. Auf Nachfrage von Gemeinderat Rudi Frank teilte die Verwaltung mit, dass von den Speedpipes in der Ortsdurchfahrt bisher lediglich der Anschluss fürs Rathaus belegt bzw. reserviert ist. Gemeinderat Peter Schwab sprach sich dafür aus, an der Absichtserklärung mit der BBV festzuhalten und stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Er persönlich werde das Angebot der BBV in Anspruch nehmen. Er als Privatperson empfehle jedem einen solchen BBV-Anschluss abzuschließen. Dieser koste 100 Euro und sei monatlich kündbar. Gemeinderat Peter Schwab erklärte weiter, dass man hierdurch auf der sicheren Seite sei, egal was noch komme. Auf Nachfrage von Gemeinderat Frank Rudolph wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die in der Ortsdurchfahrt verlegten Speedpipes nur von einem Anbieter genutzt werden können. Mit Ausnahme des Speedpipe für den bereits beauftragten Glasfaseranschluss für das Rathaus sind die Speedpipes noch ungenutzt. Gemeinderat Frank Rudolph bat um Prüfung, ob der Glasfaseranschluss für das Rathaus doch noch ohne Nutzung der Speedpipes umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat fasste abschließende folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat begrüßt die Absicht beider Telekommunikationsunternehmen, jeweils einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Gemeindegebiet Kirchzell durchzuführen. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, beiden Unternehmen die Möglichkeit eines Ausbaus zu geben; die Bürgerinnen und Bürger sollen über den von Ihnen gewünschten Anbieter entscheiden können. Im Falle eines Ausbaus beider Unternehmen wird eine einvernehmliche Lösung zum kooperativen Ausbau zwischen Telekom und BBV erwartet. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Ausbaugebiet in Absprache mit den Unternehmen abzustimmen sowie beim Glasfaserausbau darauf hinzuwirken, dass möglichst kein Trenching durchgeführt wird und dass Straßen bzw. Gehwege möglichst nur einmal geöffnet werden. Der Gemeinderat bestätigte seinen Beschluss vom 18.06.2021 und hält an der Absichtserklärung mit der BBV fest. Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau der Telekom im Rahmen des TKG wurde zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Absichtserklärung o.Ä. abzuschließen, soweit diese zwingend notwendig und nach Auffassung der Verwaltung inhaltlich nicht zu beanstanden ist. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, eine möglichst umfassende und neutrale Information der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, um sie bei ihrer Entscheidung, welcher Anbieter gewählt wird, zu unterstützen.
Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung
Die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2020 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungsanlage fortgeschrieben. Im Jahr 2020 wurde der bisherige Kalkulationszeitraum abgebrochen und von 2021-2024 neu festgelegt. Für das Jahr 2020 ergibt sich für die Wasserversorgung ein Jahresfehlbetrag von 34.631,49 €, der auf den Verlustvortrag von 263.609,88 € vorgetragen wird und diesen auf 297.841,37 € erhöht. Allein für Reparaturen von Wasserrohrbrüchen mussten 18.000 € über dem Ansatz von 80.000 € ausgegeben werden. Die vorausberechnete kostendeckende Wassergebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum von 3,99 €/m³ konnte im Jahr 2020 nicht zur Senkung des Fehlbetrags führen. Laut Vorausberechnung des Kommunalbüros wäre ab 2022 eine Kostendeckung mit 4,27 € zu erzielen. Das Kommunalbüro schlug aber vor, jetzt keine Gebühren zu erhöhen und erst die Ergebnisse aufgrund der Gebührenerhöhung 2021 abzuwarten. Außerdem werden in 2021 die Buchungen der Zuschüsse nach der RZWas für die Erneuerung der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt Kirchzell erwartet. Der Gemeinderat nahm die Fortschreibung der Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschloss die Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 3,99 €.
Gebührenkalkulation für die Entwässerung
Die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2020 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung fortgeschrieben. Im Jahr 2020 wurde ein neuer Kalkulationszeitraum von 2021-2024 festgelegt. Für das Jahr 2020 ergibt sich für die Entwässerungseinrichtung ein Überschuss von 36.702,05 €, der auf den Überschuss vom Vorjahr i.H.v. 513,22 € hinzugerechnet einen Gesamtüberschuss von 36.720,27 € bildet. Der Überschuss wird als Sonderrücklage für die Entwässerung gebucht. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde eine Kostendeckung für den verbleibenden Kalkulationszeitraum mit 2,60 €/m³ errechnet. Das Kommunalbüro schlug aber vor, jetzt keine Gebühren zu ändern und erst die Ergebnisse aufgrund der Gebührensenkung 2021 abzuwarten. Ferner musste in 2021 die Klärschlammräumung kurzfristig mit rd. 120.000 € an Kosten durchgeführt werden. Diese führt zu höheren Abschreibungen und Verzinsungen. Außerdem werden die Buchungen der Zuschüsse nach der RZWas für die Erneuerung des Kanals in der Ortsdurchfahrt Kirchzell erwartet. Der Gemeinderat nahm die Fortschreibung der Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschloss die Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 2,76 €.
Abrechnung von Maßnahmen des Jahres 2020
Kämmerer Siegfried Walz berichtete über die Maßnahmen des Haushaltsjahres 2020 und die dabei entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Der Gemeinderat nahm die vorgelegte Abrechnung zur Kenntnis und genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben in einer Höhe von insgesamt 115.174,19 € und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.551,59 €.
Örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Gemeinderätin Brigitte Krug als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerer Siegfried Walz beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Er stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben von 10.208.819,36 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2019 1.017.731,05 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt 944.502,48 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage in 2020 1.081.078,05 €
Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2020 nicht.
Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2020 in der vorgetragenen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
Jahresbericht 2021 der Stiftung Altenhilfe
Bürgermeister Stefan Schwab stellte den Jahresbericht der Stiftung Altenhilfe für das Jahr 2021 vor. Aus diesem Bericht sei ersichtlich, dass die örtliche Einrichtung Kreisaltenheim Amorbach mit 11.611,66 € und die Tagesstätte „Leben“, Amorbach mit 2.900,00 € bedacht worden sind. Er betonte die Bedeutung der Stiftung für die Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis und bedankte sich, dass das Kuratorium durch die finanziellen Zuwendungen einen erheblichen Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Qualität dieser Einrichtungen leistet. Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht zur Kenntnis und würdigte die Arbeit der Stiftung.
Einparken auf dem Parkdeck der Marktplatzhalle
Gemeinderat Manfred Zang verwies auf die Schilder in der Marktplatzhalle, dass vorwärts eingeparkt werden soll. Er regte an, diese Schilder auch im Außenbereich des Parkdecks anzubringen, um die Sandsteinverkleidung zu schützen.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell