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22.05.2023
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2023
Änderung der Gebührensatzung der Kindertagesstätte „Abenteuerland“
Im Rahmen der letzten Satzungsänderung wurde angefragt, welche Beitragssätze die Eltern zahlen, wenn ein Kind die Krippe und das andere den Kindergarten besucht. § 5 Abs. 3 b) der Kita-Gebührensatz lautet aktuell wie folgt: „Zuschüsse des Freistaates Bayern zu den Kindergartengebühren, insbesondere gemäß Art. 23 BayKiBiG, werden bei der Gebührenerhebung berücksichtigt. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung gleichzeitig und deckt der staatliche Zuschuss die Gebühr vollständig ab, ist für das folgende Kind die volle Benutzungsgebühr zu entrichten. Die Familienermäßigung wird erst für die folgenden weiteren Kinder gewährt.“ Da künftig bei einem Kind in der Krippe und einem im Kindergarten unter gewissen Voraussetzungen die Konstellation eintreten kann, dass der staatliche Zuschuss i.H.v. 100,00 € die Gebühr nicht mehr vollständig abdeckt und somit das Krippenkind als zweites Kind zu behandeln wäre, war eine Anpassung erforderlich: „Zuschüsse des Freistaates Bayern zu den Kindergartengebühren, insbesondere gemäß Art. 23 BayKiBiG, werden bei der Gebührenerhebung berücksichtigt. Das heißt, die jeweilige monatliche Gebühr wird um den Betrag der staatlichen Zuwendung reduziert. Ein eventuell über die zu erhebende Gebühr hinaus gewährter Beitragszuschuss verbleibt beim Träger der Kindertagesstätte. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung gleichzeitig und wird ein staatlicher Zuschuss zur Gebühr bezogen, ist für das folgende Kind die volle Benutzungsgebühr zu entrichten. Die Familienermäßigung wird erst für die folgenden weiteren Kinder gewährt.“
Zur Beschaffung von Spielsachen, Bastelmaterial o.Ä. hat das Personal der Kindertagesstätte angeregt, künftig ein monatliches Spielgeld von 3,00 EUR zu erheben, was zusammen mit der Benutzungsgebühr abgebucht werden soll.
Aufgrund von Ausgabensteigerungen stand eine Gebührenanpassung um 10 % an. Gleichzeitig wurde die bisherige Berechnungspraxis abgeändert bzw. versucht zu vereinfachen. Die Gebührensätze aus den Buchungszeitkategorien wurden um den zu erhöhenden Prozentsatz (10 %) erhöht. Da zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien ein Unterschiedsbetrag von 5 € bzw. mindestens 10 % sein muss, um sog. „Luftbuchungen“ zu vermeiden, wurde zur Erreichung des 10%-Abstands jeweils auf volle Euro aufgerundet.
Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Abenteuerland“.
FSJ-Stelle
Der Gemeinderat beschloss die Schaffung einer FSJ-Stelle mit einem kombinierten Einsatz in Grundschule, Mittagsbetreuung und Busaufsicht sowie der Kindertagesstätte (Kindergarten und Krippe) zunächst für das Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen geeigneten Träger zu suchen, mit diesem Abstimmungsgespräche zu führen und die entsprechenden Vereinbarungen zu schließen. Ob die Stelle nach dem Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024 weiterhin bestehen bleibt, ist zu gegebener Zeit vom Gemeinderat festzulegen.
Gemeinde-App
Die Verwaltung ist bereits seit Längerem auf der Suche nach einer geeigneten App, mit der insbesondere Push-Nachrichten an die Bevölkerung versendet werden können, sodass auch in kürzester Zeit Informationen weitergegeben werden können. Homepage und Amtsblatt sind hierfür nicht geeignet; soziale Netzwerke können aktuell nicht in datenschutzkonformer Weise genutzt werden, zudem sind nicht alle Bürgerinnen und Bürger als Nutzer registriert. Im Rahmen einer Lenkungsgruppensitzung der Odenwald-Allianz hat ein Anbieter eine App vorgestellt. Die Verwaltung ist nach eingehender Prüfung – genauso wie die Stadt Amorbach und die Märkte Schneeberg und Weilbach – der Auffassung, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis, bestehend aus Anschaffungs- und vor allem monatlichen Kosten nicht passt. Es sollen somit alternative Apps geprüft werden. Wichtig ist hierbei neben einer Push-Nachrichten-Funktion auch die Möglichkeit, die Online-Dienstleistungen der Gemeinde über die App durchführen zu können. Weiterhin ist ein möglichst geringer Administrationsaufwand erstrebenswert. Bisher kann zur schnellen Benachrichtigung die kostenfreie BayernFunk-App verwendet werden. Laut Gemeinderat Patrick Walter muss die App auch Dienstleistungen ermöglichen und nicht nur Push-Benachrichtigungen. Trotz App sollten alle Informationen auch weiterhin auf der Homepage veröffentlicht werden. Die sog. BayernApp hält er für ungeeignet. Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung einer Gemeinde-App. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen geeigneten Anbieter zu suchen.
Überwachung des ruhenden Verkehrs in Kirchzell
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 16.01.2015 beschlossen, mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg eine Zweckvereinbarung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs abzuschließen. Die Geltungsdauer war bis zum 31.12.2018 befristet und hat sich seitdem jeweils um ein Jahr verlängert. Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 04.06.2018 eine diesbezügliche Verlängerung festgelegt und bestimmt, dass eine erneute Vorlage im Gemeinderat nur erforderlich wird, wenn sich der Sachverhalt ändert. In der Verbandsversammlung 2021 hat die Kommunale Verkehrsüberwachung beschlossen, dass den Kommunen, die per Zweckvereinbarung an den Verband angeschlossen sind, gekündigt wird. Die Kommunen sollen vielmehr dem Verband als Mitglied beitreten. Eine solche Entscheidung ist bis spätestens 31.12.2023 zu treffen. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner fragte, ob ein Mindeststundensatz zu buchen ist, wenn man der KVÜ als Mitglied beitritt. Sie sprach sich dafür aus, mindestens 7 bis 8 Stunden Überwachung des ruhenden Verkehrs zu buchen, da Kreuz und Quer geparkt werde. Zudem werden in Zukunft verstärkt die Kindergartenkinder durch den Altortbereich laufen, wenn der Steg zwischen Pfarrgasse und Kindergartenstraße abgebrochen wurde. Gemeinderätin Anita Hofmann regte eine Erklärung der Verkehrsregelungen im Amtsblatt an. Gemeinderat Manfred Zang fragte, ob der Markt Kirchzell die Zeiten, in denen kontrolliert werden beeinflussen könne. Bürgermeister Stefan Schwab bejahte dies. Der Gemeinderat beschloss zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Mitgliedschaft in den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg zu beantragen. Die derzeitige monatliche Stundenzahl zur Überwachung des ruhenden Verkehrs soll auf 8 erhöht werden. Sofern durch den Beitritt eine höhere Mindeststundenzahl erforderlich wird, so gilt diese.
Kabelverlegearbeiten und Straßenbeleuchtung Raiffeisenring
Vom 10.05.2023 bis 07.06.2023 führt die Fränkische Baugesellschaft (FBG) im Auftrag des Bayernwerks Kabelverlegungsarbeiten im Raiffeisenring durch. Um die Zufahrt zu den Anwesen Raiffeisenring 9 und 13 sicherzustellen, wurden die Arbeiten in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Für die Arbeiten wurde eine Vollsperrung des Raiffeisenrings im Baustellenbereich angeordnet. Die Bushaltestelle am Spielplatz ist während der Arbeiten nicht anfahrbar. Die FBG meldet dem Markt Kirchzell, sobald die Arbeiten im Bereich der Bushaltestellen beendet wurden, damit der Linienbus wieder seine gewohnten Haltestellen anfahren kann. Die betroffenen Bürger im Raiffeisenring wurden per Handzettel informiert; Hinweisschilder an den Haltestellen Raiffeisenring sowie Lauersend wurden angebracht. Der Gehweg ist aktuell asphaltiert. Im Vorgriff auf den geplanten Glasfaserausbau sollte der Gehweg möglichst nicht wieder in Asphalt hergestellt, sondern gepflastert werden. Die FBG hat hierfür ein Angebot für die Lieferung von Pflaster vorgelegt; dieses schließt bei ca. 10.100 €, wobei Bayernwerk die Hälfte der Kosten übernimmt. Der Kostenanteil der Gemeinde liegt bei 5.071,93 € brutto. Gemeinderat Frederic Sennert sprach sich für die Pflasterung aus. Er wies weiterhin darauf hin, dass kürzlich trotz Baustellenabsicherung ein Schulkind innerhalb der Baustelle über einen 1,5 m breiten und tiefen Graben hüpfen wollte. Er regte deshalb an, der Schule Bescheid zu geben. Laut Gemeinderat Joachim Kunz sollte die Baufirma mehr reinigen. Gemeinderat Rudi Frank wies drauf hin, dass der Gemeinderat mal grundsätzlich festgelegt habe, dass asphaltierte Gehwege gepflastert werden sollen.
Im Zuge der Tiefbauarbeiten des Bayernwerks besteht die Möglichkeit, 4 alte Straßenbeleuchtungs-Betonmasten durch neue Alu-Masten zu ersetzen. Das Bayernwerk hat die Auswechslung mit einem Brutto-Angebotspreis i.H.v. 17.845,10 € angeboten. In diesem Angebot ist zum Vorteil der Gemeinde bereits berücksichtigt, dass aufgrund der gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen für die Kabelauswechslung keine Kosten für die im Rahmen der Auswechslung notwendigen Tiefbauarbeiten anfallen. Weiterhin fallen auch keine Kosten für die Entfernung der Betonfundamente an. Die mit 2.701,30 € brutto angebotene neue Schalteinheit hätte nach Aussage des Bayernwerks in absehbarer Zeit sowieso eingebaut werden müssen. Der Gemeinderat erteilte der Bayernwerk Netz GmbH zum Bruttoangebotspreis von 17.845,10 € den Auftrag zum Austausch von 4 Straßenbeleuchtungs-Betonmasten im Raiffeisenring.
Haushalt 2023
Das Landratsamt Miltenberg hat am 27.04.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Marktes Kirchzell rechtsaufsichtlich überprüft und gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält weder Kreditermächtigungen noch Verpflichtungsermächtigungen und auch keine weiteren nach Art 67 und 71 GO genehmigungspflichtige Bestandteile. Bei der Überprüfung durch die Rechtsaufsicht haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt übersteigt im Haushaltsjahr 2023 und in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 die ordentliche Tilgung nur geringfügig. Es verbleiben damit aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt nur geringe freie Mittel für Investitionen. Auch unter Berücksichtigung der Investitionspauschale ist das bereinigte Ergebnis niedrig, das frei für Investitionen zur Verfügung steht. Die freie Finanzspanne liegt deshalb in 2023 und im Finanzplanungszeitraum um die 3% und damit im angespannten Bereich. Die Verschuldung ist hoch und entspricht etwa dem 2,5-fachen des Landesdurchschnitts. Der Markt Kirchzell kann jedoch die ordentliche Tilgung aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt noch tragen. Aufgrund der Schuldenhöhe und des daraus folgenden Schuldendienstes und der relativ geringeren Zuführung zum Vermögenshaushalt ab 2023 bleiben dann aber auch geringe Mittel um größere Investitionen aus eigener Kraft zu tragen. Im Finanzplanungszeitraum sind Kreditaufnahmen nicht vorgesehen. Es wird auf folgendes hingewiesen: Aufgrund der Schuldenhöhe und des daraus folgenden Schuldendienstes bleiben nur geringe Mittel um größere Investitionen aus eigener Kraft zu tragen. Im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum stehen noch Rücklagen zur Verfügung, die bis Ende des Finanzplanungszeitraums weitgehend aufgebraucht sind. Die erforderliche Neugestaltung der Abwasserentsorgung soll durch Zuschüsse und Beiträge finanziert werden. Damit die notwendigen Investitionen auch langfristig ohne erhebliche zusätzliche Kreditaufnahme gesichert sind, sollte angestrebt werden die Zuführung zum Vermögenshaushalt aus dem Verwaltungshaushalt zu erhöhen. Das Landratsamt hat noch darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung amtlich bekanntzumachen ist. Gleichzeitig ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich zu machen; darauf ist in der amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung hinzuweisen. Die Bekanntmachung erfolgte am 23.05.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt „Bayerischer Odenwald“, so dass die Bekanntmachungsverpflichtung erfüllt wird.
Strompreisbremse
Die Energieversorgung Lohr-Karlstadt hat nun neue Abschlagsrechnungen unter Berücksichtigung der Entlastung durch die Strompreisbremse vorgelegt. Die verbrauchsabhängige Summe des Entlastungsbetrags beträgt derzeit ca. 60.000 € und wurde auf Grundlage eines geschätzten Verbrauchs errechnet; insoweit kann hier kein genauer Betrag genannt werden. Der Entlastungsbetrag führt im Verwaltungshaushalt zu einer Minderausgabe und führt folglich zu einer Erhöhung der Zuführung zum Vermögenshaushalt. Die laut Haushaltsplan 2023 gebildete Zuführung zum Vermögenshaushalt von rd. 280.000 € würde sich demnach auf rd. 340.000 € und die freie Finanzspanne von rd. 27.000 € auf rd. 87.000 € erhöhen.
Hochwasser-Audit
Der Gemeinderat hat am 22.09.2022 beschlossen, durch ein „Audit Hochwasser“ die grundsätzlichen Gefahrenquellen und Risiken im Gemeindegebiet zu ermitteln. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Förderantrag zu stellen. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat nun mit E-Mail vom 04.05.2023 mitgeteilt, dass nach Rückmeldung der Regierung von Unterfranken das Vorhaben in das Förderprogramm für 2023 aufgenommen werden kann. Der Förderantrag wurde gestellt.
Routinemäßige und mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers; Feststellung Härtegrad
Das Institut Dr. Nuss hat am 11.04.2023 Proben des Reinwassers aus der Sammelmessstelle in Kirchzell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurden im Rahmen der freiwilligen Überwachung Proben aus den Ortsnetzen Buch und Kirchzell sowie aus der Ziegelwiesenquelle untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 17.04.2023 und 21.04.2023 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten. Einzig die Wasseruntersuchung im Ortsnetz Kirchzell ergab eine geringfügige Überschreitung des Grenzwerts für die Calcitlösekapazität. Hier wurde bereits entsprechend reagiert, sodass sich die Werte aktuell wieder im Normbereich befinden. Im Zuge der Trinkwasseruntersuchung wurde auch der Härtegrad ermittelt. Dieser liegt mit 3,7°dH im weichen Bereich. Der Härtegrad wurde im Amtsblatt vom 09.05.2023 gemäß § 9 Abs. 1 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz bekannt gemacht.
Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2022
Mit Schreiben vom 28.04.2023 hat die Stadt Miltenberg die Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2022 vorgelegt. Grundlage dieser Abrechnung ist die „Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im Altlandkreis Miltenberg“ vom 18.03.1992, zuletzt geändert am 01.01.2019. Die Abrechnung basiert auf dem Verwendungsnachweis für die Fördermittel des Freistaates gemäß EbFöG, den die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt geprüft hat und am 21.04.2023 für korrekt befunden wurde. Der ungedeckte Betrag beläuft sich auf 68.733,88 € (Vorjahr: 141.981,65 €). Laut § 5 der Vereinbarung entfallen davon auf den Landkreis Miltenberg 17.193,47 € (25 % des aufteilungsfähigen Betrags). Von den verbleibenden 51.580,41 € übernimmt die Stadt Miltenberg 40 %, also 20.632,16 €. Der verbleibende Betrag von 30.948,25 € wird nach der Anzahl der Teilnahmen auf die Unterzeichnergemeinden der Vereinbarung umgelegt. Der Förderbedarf beläuft sich bei 537 Teilnahmen (2021: 475) aus den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung (ohne Stadt Miltenberg) auf 57,631750 € (2021: 75,789473 €) pro Teilnahme.
Einführung des Handwerker-Parkausweises
Die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg treten mit Wirkung zum 01.06.2023 dem Geltungsbereich des Handwerker-Parkausweises Rhein-Main bei. Voraussetzungen für die Erteilung eines Handwerker-Parkausweises sind:
· Handwerksbetrieb mit Firmensitz in der Gemeinde Kirchzell
· Registrierung bei Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer oder anderer Nachweis über Ausübung eines Gewerbes mit handwerkstypischen Tätigkeiten/Dienstleistungen
· Ausübung eines zulassungsfreien oder zulassungspflichtigen Handwerks gem. Handwerksordnung
· Ausübung eines handwerksähnlichen Gewerbes oder einer vergleichbaren handwerkstypischen Dienstleistung
· Durchführung von regelmäßigen Bau- Reparatur- und Montagearbeiten sowie vergleichbaren handwerkstypischen Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes.
Inhalt der Ausnahmegenehmigung sind:
· Parken im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot (Zeichen 286/290 StVO)
· Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen (Zeichen 325 StVO), soweit eine Restfahrbahnbreite von aktuell 3,05 m bzw. 3,55 m im Falle fehlender Gehwege sichergestellt ist
· Parken an Parkuhren und Parkautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
· Parken in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreiten der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
· Parken auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO)
Der Parkausweis gilt nicht im Umkreis von 300 Metern um alle Betriebssitze (Hauptsitz und Niederlassungen) sowie die Wohnsitze der Beschäftigten. Die Geltungsdauer beträgt 1 Jahr. Die Kosten betragen: 305,00 € für die erste Ausnahmegenehmigung; 161,00 € für jede weitere Originalausfertigung, die zeitgleich beantragt wird.
Wanderwege Zielbeschilderung
Der Odenwaldklub hat für den bayerischen Odenwald und die benachbarten Kommunen ein Beschilderungskonzept erarbeitet. In dem Konzept wurden für den Markt Kirchzell insgesamt 13 Schilderstandorte vorgesehen. Hierzu wurde vom Bayerischen Odenwald e. V. ein Antrag auf Leader-Förderung gestellt und bewilligt. Gefördert werden hier 60 % der Netto-Kosten, womit der Rest als Eigenanteil von den Kommunen getragen wird. Gemeinderat Patrick Walter begrüßte die Zielwegbeschilderung. In Breitenbuch, Watterbach und der Schrahmühle fehle diese, das sollte nochmal geprüft werden. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass der Odenwaldklub dort keine speziellen Wanderwege habe, deshalb sei dort keine Beschilderung vorgesehen. Gemeinderat Peter Schwab schlug vor, als nächsten Schritt die „K“-Wanderwege zu beschreiben. Bürgermeister Stefan Schwab verwies diesbezüglich auf die Info-Tafel in der Nähe des Rathauses. Gemeinderätin Anita Hofmann fügte hinzu, dass solche Info-Tafeln in den Ortsteilen sowie am Kirchzeller Friedhof sinnvoll wären. Bürgermeister Stefan Schwab verwies auf den Geo-Naturpark; die Verwaltung klärt das.
Neue Fenster für das Feuerwehrhaus Breitenbuch
Im Feuerwehrhaus Breitenbuch sind bisher vier Glasbausteinfenster eingebaut. Im Juli 2020 wurde im Feuerwehrhaus Breitenbuch ein neues Sektionaltor eingebaut. Das Tor schließt fast luftdicht gegenüber dem alten Holztor. Es wurde nun festgestellt, dass sich im Feuerwehrhaus Schimmel bildet und auch die Feuerwehrbekleidung und Ausrüstung in Mitleidenschaft gezogen wird. Über die Glasbausteinfenster kann nicht gelüftet werden. Mit dem Einbau von Fenstern anstelle der bisherigen Glasbausteine werden Lüftungsmöglichkeiten zur Abhilfe geschaffen. Es wurden drei Angebote eingeholt. Der Auftrag wurde an die Schreinerei Kirchmann in Amorbach zum Preis von rd. 6.000 € vergeben.
Glasfaserausbau: GlasfaserPlus
Die Telekom bzw. GlasfaserPlus hat im Rahmen einer Pressemitteilung an die Gemeinden mitgeteilt, dass sie ihre geplanten Glasfaser-Ausbaupläne verschiebt. Begründet wird dies mit Engpässen bei den Baupartnern und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung mit stark erhöhten Baupreisen. Zudem wird die GlasfaserPlus GmbH das Gespräch mit dem Wettbewerber BBV suchen, die im Landkreis Miltenberg eigene Pläne zum Glasfaser-Ausbau vorgestellt haben. GlasfaserPlus habe ein Interesse an einer koordinierten und gemeinsamen Verlegung der Glasfaser-Infrastruktur mit der BBV. Eine solche Kooperation schaffe Synergien sowohl in der Überlandzuführung zur Gemeinde als auch im direkten Ausbau innerhalb einer Gemeinde und sei im Interesse aller Beteiligten. An erster Stelle sei die Minimierung der Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kommune während der Bauzeit zu nennen, außerdem könnten so die Kosten im Tiefbau minimiert werden. Nachdem Bürger in der Verwaltung angerufen haben, wonach die Telekom weiterhin aktiv telefonisch Glasfaseranschlüsse vertreiben möchte wurde Rücksprache mit der Telekom genommen. Von dort wurde mitgeteilt, dass diese Thematik bekannt sei, der Vertrieb aber angestoßen wurde und angesichts der Größe des Konzerns kaum noch zu stoppen sei. Nach wie vor gehe man von einer Verschiebung des geplanten Ausbaus aus. Den Leuten würde somit im Falle eines Vertragsabschlusses kein Schaden entstehen.
Glasfaserausbau: Höfe-Bonus-Programm
Der Baubeginn für das sog. Höfe-Bonus-Programm mit der Glasfasererschließung der Weiler und Einzelgehöfte ist für Montag, 15.05.2023 vorgesehen. Die Arbeiten beginnen am Campingplatz. Ab 22.05.2023 sollen mit den Bauarbeiten in Watterbach Richtung Schrahmühle und Aussiedlerstall begonnen werden.
Ortsfamilienbuch
Gemeinderat Frank Rudolph fragte nach dem Sachstand zum Ortsfamilienbuch. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass kürzlich mit Herrn Stolzenberg ein Gespräch stattgefunden habe. Auf Grundlage der Bestellungen sowie unter Berücksichtigung einer Reserve sollen 105 Exemplare gedruckt werden. Der Preis für die drei Bände soll 90 € betragen. Nähere Infos für die Besteller folgen demnächst.
Vereinsschaukästen
Gemeinderat Manfred Zang nahm Bezug auf die früheren Vereinsschaukästen am alten Rathaus und fragte, ob diese noch vorhanden sind. Bürgermeister Stefan Schwab verneinte dies. Er führte weiter aus, dass es Überlegungen gab, neue Schaukästen an der Kirche aufzustellen. Es sei jedoch fraglich, wie viele Vereine diese Kästen überhaupt noch in Anspruch nehmen würden. Gemeinderat Manfred Zang verwies darauf, dass es auch noch Leute ohne Smartphone und Internet gebe. Gemeinderat Frank Rudolph war der Auffassung, dass das 14-tägig erscheinende Amtsblatt ausreichend sei. Zudem seien die Schaukästen oft nicht gepflegt worden. Gemeinderat Joachim Kunz bestätigte dies. Die Angelegenheit wird in die Tagesordnung für die nächste Gemeinderatssitzung aufgenommen.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell