Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 13.12.2024
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
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17.01.2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2024
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.12.2023
Die Autohaus Walter GmbH, Kirchzell, erhielt zum Gesamtnettopreis von 38.774,12 € den Auftrag für die Lieferung eines neuen Ford Transit Kastenwagen Trend als Ersatzbeschaffung für die Wasserversorgung.
Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Abenteuerland“
Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 12.05.2023 die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte zum 01.09.2023 angepasst. Im Rahmen der Beratung hatte das Gremium darum gebeten, in einem Jahr die Kostensituation wieder vorzulegen, sodass eine erneute Überprüfung der Gebühren möglich ist. Die Kindergartenleitung hat im Falle einer erneuten Gebührenerhöhung darum gebeten, diese bereits spätestens im Januar 2024 für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu beschließen, damit bei den Neuanmeldungen bzw. der Bedarfsumfrage schon die dann geltenden Gebühren mitgeteilt werden können.
Trotz der Gebührenanpassung für das laufende Kindergartenjahr ist davon auszugehen, dass sich die von der Gemeinde zu tragende Deckungslücke, die sich seit dem Jahr 2010 fast verdreifacht hat, nicht spürbar verringern wird, zumal ab dem Jahr 2024 der Tarifabschluss für die Beschäftigten vollständig zum Tragen kommen wird. Unter Berücksichtigung des Beitragszuschusses i.H.v. 100,00 € / Monat zur Kindergartengebühr, die vom Freistaat Bayern für jedes Kind gewährt wird, wurde die Festlegung von 110,00 € als jeweilige Mindestgebühr vorgeschlagen. Die Gebühr für das 2. Kind wurde entsprechend dem bisherigen Unterschiedsbetrag ebenfalls angepasst. Da zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien ein Unterschiedsbetrag von 5 € bzw. mindestens 10 % sein muss, wurden die Gebührensätze aus den Buchungszeitkategorien jeweils um 10 % erhöht und anschließend auf volle Euro aufgerundet. Der Elternbeirat wurde über die geplante Gebührenerhöhung informiert, er hat dieser zugestimmt.
Gemeinderat Rudi Frank regte eine Mindestgebühr von 115 € an. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass dies nicht mit dem Elternbeirat abgesprochen wäre. Gemeinderat Josef Schäfer befürwortete den Vorschlag der Verwaltung mit einer Mindestgebühr von 110 €, ansonsten sei der Gebührensprung zu hoch. Die Gebühren sollten zudem weiterhin jährlich im Blick gehalten werden, sodass eine Nachsteuerung möglich ist. Das Gremium befürwortete diesen Vorschlag.
Der Gemeinderat beschließt die entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Kirchzell.
Beitritt als Gesellschafter in die REW Untermain GmbH
Wie in der Begründung zum Grundsatzbeschluss vom 30.06.2023 bereits ausgeführt, möchten die Kommunen im Landkreis Miltenberg gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und Energieversorgern aus der Region mit kommunalem Hintergrund das Regionale Energiewerk Untermain (REW) in der Rechtsform einer GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg betreiben. Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat die Gesellschaft zunächst als Alleingesellschafter gegründet, um den Gesamtprozess zu beschleunigen. Nunmehr soll die Weiterveräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile zum Nominalwert an die weiteren Gesellschafter erfolgen. 51% der Anteile gehen an die Stadt Aschaffenburg und die Kommunen aus dem Landkreis Miltenberg. 37% der Anteile werden übertragen an die regionalen Energieversorger (Gasversorgung Unterfranken GmbH 12%, City-Use GmbH & Co. KG 12%, Entega Regenerativ GmbH 12% und Energiegenossenschaft Untermain eG 1%). Innerhalb der Gruppe der kommunalen Gesellschafter erfolgt die Verteilung der Anteile prozentual, gemessen an der Einwohnerzahl. Der Anteil des Marktes Kirchzell beträgt 0,63 % mit einem Nominalwert von 633,10 €.
Die REW sorgt für die Grundlagen bei regionalen Projekten. Im ersten Schritt für den Bereich der Windenergieanlagen die Flächensicherung sowie die Erstellung von Projektdatenblättern, die als Entscheidungsgrundlage dienen, ob und durch welche(n) Gesellschafter das jeweilige Projekt realisiert wird.
Die Finanzierung des laufenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft erfolgt über jährliche Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kosten hierfür werden initial auf ca. 500.000 EUR/p.a. geschätzt, wobei diese je nach Anzahl der gleichzeitig zu entwickelnden Projekten auch variieren können. Um allen Gemeinden eine Beteiligung an der REW Untermain GmbH zu ermöglichen, wurde eine disquotale Beteiligung der Finanzierung beschlossen. Die Kommunen als 51 % Gesellschafter finanzieren zusammen 100.000 EUR/p.a., die 48 %-Gesellschafter finanzieren 400.000 EUR/p.a, dies entspricht bei vier Partnern einem Betrag von jeweils 100.000 EUR/Gesellschafter/p.a. Die Bürgerenergiegenossenschaft Untermain e.G. finanziert 1 %, welches einem Betrag in Höhe von 5.000 EUR/p.a. entspricht.
Die Regierung von Unterfranken hat die Satzung und den Konsortialvertrag kommunalrechtlich geprüft und mit E-Mail vom 13.12.2023 in Abstimmung mit dem Landratsamt Miltenberg ihre Freigabe erteilt.
Als Gründungsgeschäftsführer fungierten Hr. Dieter Gerlach (ehemals AVG) und Hr. Christoph Keller (Geschäftsführer emb). Mit Beitritt der kommunalen Gesellschafter wird Hr. Dieter Gerlach als Geschäftsführer abberufen und ein von der Gesellschafterversammlung gewählter kommunaler Vertreter neben Christoph Keller zum Geschäftsführer bestellt. Weiterhin werden in der Gesellschafterversammlung die vier kommunalen Aufsichtsräte bestimmt.
Der Gemeinderat beschloss den Beitritt als Gesellschafter zur REW Untermain GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von ca. 0,63 %. Die Höhe des endgültigen Geschäftsanteiles ergibt sich aus den Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen. Die Übertragung des Geschäftsanteils erfolgt zum Nominalwert von 633,10 € auf Grundlage der kommunalrechtlich geprüften Verträge.
Auftrag für juristische Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes
Mit Beschluss vom 15.12.2023 hat der Gemeinderat der IK-T GmbH, 93047 Regensburg den Auftrag für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes in der Marktgemeinde Kirchzell zum Netto-Angebotspreis von 24.948,00 € erteilt. Angeboten wurden auch juristische Unterstützungsleistungen, die mit geschätzten 4.370,00 € netto veranschlagt wurden. Vor dem Hintergrund der 100%-Förderung bis zu maximal 50.000 € wurde dieser Auftrag ebenfalls erteilt. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.
Kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat wurde am 15.12.2023 darüber informiert, dass bedingt durch die Haushaltssperre im Bund keine Antragstellung für eine Förderung der Kommunalen Wärmeplanung möglich ist. Die Situation wurde beobachtet. Bis zum Ablauf der ursprünglich festgelegten Antragsfrist am 31.12.2023 war keine Antragstellung mehr möglich.
Änderung Sitzungstermin
Am Freitag den 01.03.2024, an dem eine Gemeinderatssitzung geplant ist, findet auch der „Narrenberg“ statt. Die Sitzung wird deshalb auf Donnerstag, 29.02.2024 vorverlegt.
LKWs in der Ortsdurchfahrt Breitenbuch
Ortssprecher Sebastian Menger teilte mit, dass in der Ortsdurchfahrt Breitenbuch seit November/Dezember 2023 überdurchschnittlich viele LKWs schnell durchfahren würden. Mangels anderer Möglichkeiten fragte er, ob das Geschwindigkeitsmessschild der Gemeinde aufgestellt werden könnte. Bürgermeister Stefan Schwab bejahte dies. Gemeinderat Rudi Frank sah die Ursache für den zugenommen LKW-Verkehr in der Beschilderung in Mudau.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell