Markt Kirchzell Markt Kirchzell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2022

08.11.2022
Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2022

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Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Miltenberg hat gemäß Art. 105 Gemeindeordnung die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 des Marktes Kirchzell geprüft. Für die Rechnungsprüfung waren die Bestimmungen der Art. 105 und 106 der GO sowie die Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung (KommPrV) in der aktuellen Fassung maßgebend. Die Prüfung erstreckte sich gemäß Art. 106 Abs. 1 Gemeindeordnung auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

·          die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

·          die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,

·          die Jahresrechnungen und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

·          wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.

Vertieft geprüft wurden die Kredite, Umsatzsteuer Wasserversorgung, Eigenjagdverpachtung und Gaststättenverpachtung, Bilanz Wasserversorgung, Erschließung „Baumäcker“ Preunschen, Förderung Breitbanderschließung Ortsteile, Kassenkredite, Kasseneinnahmereste (offene Forderungen), Gebührenkalkulation Entwässerungseinrichtung und Wasserversorgung, Personalangelegenheiten, Zuwendungen für: Erweiterung der Kindertageseinrichtung und Schule, Neugestaltung der Ortsmitte und Errichtung einer Marktplatzhalle, Ausbau Breitbandnetz soweit im Prüfungszeitraum Mittel geflossen sind; Sanierung Ortsdurchfahrt und Stichstraße, Kasse und Kontoauszüge.

Kämmerer Siegfried Walz stellte den Jahresbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Miltenberg vor. Er verwies darauf, dass es sich dabei überwiegend um verwaltungsinterne Abläufe handelt, die von der Rechnungsprüfung angesprochen worden seien. Bei den Einzelfeststellungen wurde u.a. thematisiert, dass die Lohnkosten der Bauhofmitarbeiter entsprechend der Stundenzahl der Bereiche verrechnet und auf den entsprechenden Haushaltsstellen gebucht werden. Bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Friedhof führt dies auch dazu, dass diese in die Gebührenberechnung mit einfließen. Aktuell werden hier nur die Personalkosten berücksichtigt. Verwaltungsgemein-, Sach- und Arbeitsplatzkosten sollen mit einberechnet werden. Es wird künftig empfohlen, für Gemeinkosten einen Zuschlag von 18 % auf die Bruttolohnsumme (einschl. Arbeitgeberanteil) zu erheben. Mit diesem Gemeinkostenzuschlag sind die anteiligen Verwaltungskosten der allgemeinen Verwaltung, des Bauhofs mit Betriebs- und Unterhaltskosten, und die Kosten für Werkzeuge und Kleingeräte abgedeckt.

Zur Haushaltslage wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich in den Jahren 2017 bis 2019 im tatsächlichen Vollzug erreicht wurde. Der Schuldenstand erhöhte sich im Prüfungszeitraum um 246.507,60 € auf 3.801.330,87 € Ende 2019. Für Investitionen wurden rd. 5.270.000 € im Prüfungszeitraum mit folgenden Schwerpunkten aufgewendet: u.a. Ortsdurchfahrt Kirchzell (Gehweg, Kanalisation, Wasserversorgung, Sanierung/Erweiterung Straßenlampen), Erweiterung Schule/Kinderkrippe, Neugestaltung Ortsmitte/Errichtung Marktplatzhalle, Außensanierung Historisches Rathaus, Kauf Feuerwehrfahrzeug für Breitenbuch.

Anfang 2017 lag die allgemeine Rücklage bei 1.686.130,59 € und Ende 2019 bei 1.017.731,05 €.

In den geprüften Jahren lag die Zuführung stets erheblich höher als die ordentliche Tilgung. Im Prüfungszeitraum von 2017 bis 2019 betrug die Zuführung zum Vermögenshaushalt insgesamt 2.555.000 €. Die ordentliche Tilgung betrug dagegen ca. 625.000 €. Die Mindestzuführung konnte damit sicher eingehalten werden. Die finanzielle Bewegungsfreiheit des Marktes Kirchzell lag in 2017 mit 17,32 %, in 2018 mit 17,86 % und in 2019 mit 18,59 % im günstigen Bereich.

Die örtliche Rechnungsprüfung, die Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastungsbeschluss für die einzelnen Haushaltsjahre im Prüfungszeitraum erfolgte immer rechtzeitig.

Der Gemeinderat nahm den Bericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Miltenberg über die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zur Kenntnis.

 

Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2022

Kämmerer Siegfried Walz legte einen Haushaltszwischenbericht mit Stand vom 24.10.2022 vor. Die Abwicklung des Haushaltes 2022 läuft im Verwaltungshaushalt weitgehend planmäßig. Während bei der Gewerbesteuer mit Mehreinnahmen von rd. 200.000 € gegenüber dem Ansatz gerechnet werden kann, wird dagegen der Ansatz beim Holzverkauf bei weitem nicht erreicht werden. Wie hoch hier noch Einnahmen erzielt werden können kann derzeit nicht vorausgesagt werden. Durch Windwurf, Schneebruch und Käferholz konnten die geplanten Hiebe nicht durchgeführt werden. Zudem konnte für das aufgearbeitete Kalamitätsholz nur eine geringe Einnahme erzielt werden. Nach derzeitiger Einschätzung kann von einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 500.000 € (Ansatz 590.000 €) ausgegangen werden. Die geplanten Ansätze im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022 sind ausreichend und angemessen. Anfallende über- und außerplanmäßige Ausgaben können durch die Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben abgefangen werden. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 beträgt 4.065.670,27 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.849 € entspricht.

 

Abrechnung von Maßnahmen des Jahres 2021

Kämmerer Siegfried Walz berichtete über die Maßnahmen des Haushaltsjahres 2021 und die dabei entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Der Gemeinderat nahm die vorgelegte Abrechnung zur Kenntnis und genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben in einer Höhe von insgesamt 106.779,07 € und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 125.454,48 €.

 

Örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Gemeinderätin Brigitte Krug als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerer Siegfried Walz beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Er stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben von 8.095.359,20 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2020                                      1.081.078,05 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                       991.104.47 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage in 2021                                           877.062,62 €

Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2021 nicht.

Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2021 in der vorgetragenen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.

 

Stromlieferung für die Jahre 2023 bis 2025

Der Gemeinderat hatte am 21.10.2022 Bürgermeister Stefan Schwab ermächtigt, für den Markt Kirchzell und dessen gemeindliche Einrichtungen mit einem geeigneten Anbieter einen Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren, gerechnet ab 01.01.2023 abzuschließen. Der bisherige Versorger, die Energieversorgung Lohr-Karlstadt hat ein Angebot mit folgenden Nettopreisen abgegeben: 01.01.2023 – 31.12.2023: 43,50 ct/kWh; 01.01.2024 – 31.12.2024: 29,50 ct/kWh; 01.01.2025 – 31.12.2025: 19,90 ct/kWh. Am gleichen Tag wurde eine Indikation der EMB Miltenberg abgefragt. Im Rahmen der Bündelausschreibung der KUBUS wurden für das Jahr 2023 Arbeitspreise zwischen 59,94 ct/kWh und 76,60 ct/kWh abgeschlossen (2024: 35,84 ct/kWh bis 49,76 ct/kWh; 2025: 30,52 ct/kWh bis 41,07 ct/kWh). Auf die angebotenen Nettopreise sind noch ca. 20 ct aufzuschlagen, um den Arbeitspreis zu erreichen (unter anderem Umsatzsteuer, EEG-Umlage etc.). Demnach war zunächst festzustellen, dass die angebotenen Preise der EMB und der Energieversorgung Lohr-Karlstadt im Rahmen der Ergebnisse der durchgeführten Bündelausschreibung liegen. Insoweit sind diese Preise als marktüblich zu betrachten. Ein Vergleich zwischen den Angeboten ergab, dass der Dreijahresvertrag mit der Energieversorgung Lohr-Karlstadt als die voraussichtlich wirtschaftlichste und günstigste Lösung zu bezeichnen ist. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Stefan Schwab entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2022 den Auftrag an den bisherigen Anbieter zu den angebotenen Konditionen für den Lieferzeitraum 2023 bis einschließlich 2025 erteilt. Ab dem Jahr 2026 kann laut Aussage der Firma KUBUS wieder an der regulären Bündelausschreibung teilgenommen werden. Der Gemeinderat nahm die Vergabe der Stromlieferungen für den Markt Kirchzell und dessen gemeindliche Einrichtungen für die Jahre 2023 bis 2025 an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt zu den genannten Konditionen zur Kenntnis und genehmigt diese.

 

Bauplatzvergabe im Baugebiet „Am Bucher Weg“

Mit Beschluss vom 25.08.2022 hatte der Gemeinderat die Vergabe von 14 gemeindeeigenen Bauplätzen im 2. Bauabschnitt im Baugebiet „Am Bucher Weg“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Vergabekriterien zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf Grundlage von Handlungsempfehlungen des Bayerischen Gemeindetags sowie anhand von Kriterien anderer Gemeinden wurde nun eine Vergaberichtlinie für die 14 gemeindlichen Bauplätze im Baugebiet „Am Bucher Weg“ erstellt. Antragsberechtigt sind alle natürlichen, volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen. Ehepaare und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Paare gelten als ein Antragsteller; dies gilt auch für unverheiratete Paare, die gemeinsam in einem Haushalt leben oder gemeinsam in dem zu neu bildenden Haushalt leben werden. Die Vergabe erfolgt anhand eines Punktesystems, hierzu müssen die festgelegten „Ortsbezugs-“ und/oder „Sozialkriterien“ entsprechend erfüllt sein. Die Anträge sind innerhalb einer festzulegenden Frist beim Markt Kirchzell einzureichen. Die Frist wird ortsüblich bekannt gemacht. Der Gemeinderat beschloss die Vergabekriterien für die gemeindlichen Bauplätze im Baugebiet „Am Bucher Weg“ in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Sicherung der langfristigen Trinkwasserversorgung im Raum Amorbach

Die Bürgermeister der Stadt Amorbach sowie der Märkte Kirchzell, Schneeberg und Weilbach haben ein gemeinsames Vorgehen zur Sicherstellung der langfristigen Trinkwasserversorgung im Raum Amorbach vereinbart. Hierzu wurde bereits ein Angebot des Büros für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, Gießen zur Erstellung einer wasserwirtschaftlichen Studie für die vier Gemeinden eingeholt. Zwischenzeitlich wurden die Fördermöglichkeiten abgeklärt. Je nach Ergebnis der Studie kann ggf. ein Förderantrag für umsetzbare Maßnahmen nach RZWas 2021 gestellt werden.

Gemeinderat Frank Rudolph fragte, ob es für den Markt Kirchzell zum Nachteil werden kann, dass die Gemeinde genug Wasser hat. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass die Gemeinde nur eine gewisse festgelegte Menge aus der Ziegelwiesenquelle entnehmen darf. Zielsetzung der Studie sei es, nach weiteren Wasservorkommen zu schauen.

Der Gemeinderat beschloss, die Sicherung der langfristigen Trinkwasserversorgung im Amorbacher Raum anzugehen. Der Markt Kirchzell übernimmt die Federführung für die vier Kommunen Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach. Die Firma HG Büro für Hydrologie und Umwelt GmbH, 35394 Gießen erhielt den Auftrag zur Erstellung einer hydrologisch-wasserwirtschaftlichen Studie zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung im Amorbacher Raum zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 20.266,80 €; die Kostenaufteilung auf die vier Kommunen erfolgt anhand der aktuellen Einwohnerzahl.

 

Mobilfunkversorgung Watterbach

Die Telekom hatte ursprünglich erklärt, dass eine Mobilfunkversorgung von Watterbach in absehbarer Zeit nicht möglich sei, sofern sie den Vodafone-Mast in Breitenbuch mitbenutzen würde. Nunmehr hat die Telekom erklärt, dass es unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit gäbe, den Ortsteil Watterbach losgelöst von Breitenbuch über einen Dachstandort mit Mobilfunk zu versorgen. Als erste Voraussetzungen müsste der Gemeinderat einen Beschluss fassen, dass der Markt Kirchzell die Realisierung eines Dachstandortes zur Mobilfunkversorgung innerhalb der Ortslage von Watterbach befürwortet. Weiterhin müssten der Telekom schriftlich mögliche Dachstandorte, vorrangig auf gemeindlichen Gebäuden, vorgeschlagen werden. Nachrangig könnten auch Privatgebäude vorgeschlagen werden. Die Verwaltung hat der Telekom bereits per E-Mail mögliche Dachstandorte mitgeteilt. Diese werden von der Funknetzplanung hinsichtlich ihrer Geeignetheit geprüft, sobald der Gemeinderatsbeschluss vorliegt. Der Gemeinderat fasste den erforderlichen Beschluss und befürwortete die Realisierung eines Dachstandortes innerhalb der Ortslage von Watterbach zur Herstellung einer Mobilfunkversorgung.

 

Förderung der Ortsvereine für das Jahr 2022

Der Gemeinderat beschloss, den Ortsvereinen für das Jahr 2022 nach den geltenden Fördergrundsätzen und auf der Grundlage der Mitgliedermeldungen der Vereine eine Förderung von insgesamt 9.290 € zu gewähren.

 

Märkte und Marktrecht in Kirchzell

Gemeinderat Patrick Walter nahm Bezug auf den gemeindlichen Terminkalender und fragte, ob bzw. wann wieder Märkte durchgeführt werden. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner informierte über das anstehende Jubiläum von 325 Jahren Marktrecht im Jahr 2025; auch hier sollte eine Veranstaltung durchgeführt werden.

 

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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