Markt Kirchzell Markt Kirchzell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2024

08.07.2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2024

Bild Sitzungssaal

Straßensanierungen

Im Rahmen eines Ortstermins hat sich der Gemeinderat am Samstag, 29.06.2024 vier Ortsstraßen angeschaut, bei denen angesichts ihres Zustands zu entscheiden ist, ob und wenn ja in welcher Reihenfolge Sanierungen durchgeführt werden sollen. Die Verwaltung hatte auf Grundlage des Ortstermins eine Prioritätenliste vorgeschlagen. Priorität haben demnach die Grombühlstraße in Breitenbuch sowie der Böhnweg in Kirchzell. Am Sandweg ist das erste Teilstück bis auf Höhe des Anwesens Am Sandweg 15 sanierungswürdig, der restliche Sandweg wird als noch in einem ausreichenden, seinem Zweck und seiner Frequentierung entsprechenden Zustand erachtet. Als nachteilig am Kapellenweg ist aktuell lediglich die fehlende Straßenentwässerung einzustufen, während der Zustand der Fahrbahndecke mit Ausnahme einiger weniger Stellen als noch ausreichend eingestuft wird.

Gemeinderat Joachim Kunz befürwortete die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge. Nach der Sanierung des Böhnwegs sollte man sich nochmal unterhalten, wie weitergemacht wird. Außerdem sollte man bei allen Straßen versuchen, stets die größeren Mängel zeitnahe zu beheben, um auf dem Laufenden zu bleiben. Gemeinderat Frederic Sennert fand die vorgeschlagene Reihenfolge in Ordnung. Falls zwischenzeitlich größere Beschädigungen bei den Straßen auftreten sollten, sollten diese trotz geplanter Sanierung behoben werden, sodass die Straßen bis zur Sanierung einigermaßen nutzbar bleiben.

Der Gemeinderat beschloss folgende Prioritätenliste für die Sanierung von Ortsstraßen:

1. Grombühlstraße, Breitenbuch (schnellstmöglich)

2. Böhnweg, Kirchzell (Ziel: 2025)

3. Am Sandweg, Kirchzell (Teilstück bis zum Anwesen Am Sandweg 15)

4. Kapellenweg, Preunschen

Weiterhin wurde festgelegt, dass diese Prioritätenliste als interne Planungsgrundlage für die Verwaltung dient und insoweit – insbesondere in zeitlicher Hinsicht – nicht bindend ist. Die Planung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt unter der Bedingung, dass zu gegebener Zeit genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Sanierungsplanung Grombühlstraße

Beim Ortstermin am 29.06.2024 wurde die vom Ingenieurbüro Johann & Eck erstellte Ausbauplanung bereits gezeigt. Nachdem eine direkte Ableitung des Oberflächenwassers aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht möglich ist, soll die Entwässerung über einen Seitengraben nördlich der Straße erfolgen. Die entsprechenden Einläufe sind bereits vorhanden. Der geplante Ausbau wird vom Ingenieurbüro wie folgt beschrieben:

·         Die vorhandene Schottertragschicht sowie die Reste der ehemaligen Wegbefestigung bleiben, es erfolgt kein Aushub. Entsorgungskosten fallen nicht an.

·         Profilausgleich mittels Schotter auf dem vorhandenen Unterbau mit Profilierung des Quergefälles in Richtung Graben.

·         Aufbringen einer 8 cm dicken Asphalt-Tragdeckschicht in 3 m Breite

·         Auf der Talseite Angleichung an die Bestandshöhen mittels Schotter bzw. Angleichung des vorhandenen Pflasters bei Haus Nr. 40/41

·         Einbau einer 3-zeiligen Betonpflasterrinne bergseitig vor und nach der Einfahrt zum Anwesen Breitenbuch 38 als Ersatz der ursprünglich vorgesehenen Grabensohlschalen. Setzen eines zusätzlichen Einlaufes oberhalb der Einfahrt. Die Betonpflasterrinne unterhalb der Einfahrt wird in den vorhandenen Einlauf unterhalb des Zugangs eingeleitet.

·         Durch die Betonpflasterrinne bleibt die Fläche unterhalb der Einfahrt befahrbar. Die Kosten für die 3-zeilige Rinne sind nicht höher als die ursprünglich geplanten Grabensohlschalen, die Verrohrung im Bereich der Einfahrt kann entfallen.   

·         Einbau von Grabensohlschalen im weiterführenden Bereich bis zum vorhandenen Einlauf bei Haus Nr. 38a

·         Umpflasterung der vorhandenen Einläufe

·         Die Baukosten für den beschriebenen Ausbau werden auf ca. 50.000,00 € brutto geschätzt.

Gemeinderat Rudi Frank schlug vor, die Grabenschalen bis zum Beginn der Grombühlstraße weiterzuführen. Ortssprecher Sebastian Menger hielt dies für eine gute Idee, da das Wasser auch aus dem Hang komme. Gemeinderat Alfred Schwarz wies darauf hin, dass das Entwässerungsrohr im Graben teilweise nur in sehr geringer Tiefe liegt.

Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Sanierungsplanung für die Grombühlstraße in Breitenbuch. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung in die Wege zu leiten.

 

Friedhof Kirchzell

Auf dem Friedhof Kirchzell wurde durch den Bauhof ein neues Urnenfeld mit 15 Doppel- und 5 Einzelgräbern angelegt. Hierdurch entstanden Kosten in Höhe von 5.183,89 €. Als jährliche Unterhaltskosten wird mit 20 Bauhofstunden kalkuliert. Bis zur Kalkulation liegen genauere Zahlen vor. Bis zur endgültigen Gebührenkalkulation für die Bestattungseinrichtung durch das Büro Schulte/Röder wird auf Grundlage einer überschlägigen Kalkulation an Interessenten für das Einzelgrab 600 € und für das Doppelgrab 1.200 € zzgl. Grabplatte (ca. 200 €) als voraussichtliche Kosten genannt. Die Bescheiderstellung erfolgt erst nach Kalkulation und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung. Außerdem wurde durch die Verwaltung in Abstimmung mit Pfarrer und Bestattungsunternehmen ein Merkblatt für die Grabnutzungsberechtigten erstellt.

Gemeinderat Rudi Frank regte an, bei der Grabnutzungsgebühr noch eine Pauschale für die Entsorgung zu berücksichtigen, z.B. den Container. Gemeinderat Joachim Kunz stimmte dem zu. Außerdem sollten die Bauhofstunden im Auge behalten werden; mittelfristig sollte die Grabpflege an eine externe Firma vergeben werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter war mit der Nutzungsfreigabe der Gräber vor der Gebührenkalkulation im Bedarfsfall einverstanden. Reservierungen sollten nicht gemacht werden, da sonst die Gefahr bestehe, dass alle Gräber schnell weg und nicht belegt seien. Gemeinderat Frederic Sennert hielt eine Reservierung bei Bezahlung der Grabnutzungsgebühr für in Ordnung. Bürgermeister Stefan Schwab hielt dies ebenfalls für möglich, da die Ruhefrist mit Belegung neu zu laufen beginnt und die Gebühren dann bis zum Ablauf der Ruhefrist nacherhoben werden. Gemeinderätin Brigitte Krug befürchtete, dass bei einem Verkauf der Gräber ohne direkte Belegung die Gemeinde viel früher wieder eine neue gemeindegepflegte Grabanlage anlegen müsse. Hierfür gebe es aktuell keinen Platz. Sie persönlich gehe davon aus, dass es für die gemeindegepflegten Gräber eine sehr große Nachfrage gebe. Evtl. könnte das geplante halbanonyme Grabfeld kleiner ausgeführt und daneben noch eine gemeindegepflegte Anlage vorgesehen werden. Sofern Reservierungen eingehen sollten diese zumindest bis zum Abschluss der Gebührenkalkulation zurückgestellt und bis dahin nur im Bedarfsfall die Nutzung freigegeben werden. Auf Nachfrage von Gemeinderat Patrick Walter, wie dies bei den vorhandenen Urnengräbern bzw. der Urnenwand geregelt sei erklärte Bürgermeister Stefan Schwab, dass es hier vereinzelte Reservierungen ohne Festsetzung der Nutzungsgebühr gab. Zusammenfassend war festzustellen, dass die gemeindegepflegte Anlage bis zum Abschluss der Gebührenkalkulation nur im Bedarfsfall belegt wird. Mit der vorgeschlagenen Aufstelldauer für provisorische Holzkreuze von 3 Monaten bestand Einverständnis.

 

Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2023

Mit Schreiben vom 18.06.2024 hat die Stadt Miltenberg die Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2023 vorgelegt. Grundlage dieser Abrechnung ist die „Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im Altlandkreis Miltenberg“. Der ungedeckte Betrag beläuft sich auf 16.798,55 € (Vorjahr: 68.733,88 €). Laut § 5 der Vereinbarung entfallen davon auf den Landkreis Miltenberg 4.199,64 € (25 % des aufteilungsfähigen Betrags). Von den verbleibenden 12.598,91 € übernimmt die Stadt Miltenberg 40 %, also 5.039,56 €. Der verbleibende Betrag von 7.559,35 € wird nach der Anzahl der Teilnahmen auf die Unterzeichnergemeinden der Vereinbarung umgelegt.

Der Förderbedarf beläuft sich bei 586 Teilnahmen (2022: 537) aus den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung (ohne Stadt Miltenberg) auf 12,899915 € (2022: 57,631750 €) pro Teilnahme. Der Markt Kirchzell hat somit 477,29 € zu zahlen.

 

Ausbau Debonstraße

Der Beginn des 3. Bauabschnitts des Ausbaus der Debonstraße in Amorbach (= Sandgasse: Höhe Treppenaufgang am Ortseingang Amorbach bis zur Einmündung in die Beuchener Straße) sowie die damit verbundene Vollsperrung und Umleitung war bisher ab Montag, 15.07.2024 geplant. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat nun mitgeteilt, dass die Bauarbeiten am 3. Bauabschnitt voraussichtlich erst ein bis zwei Wochen später als geplant beginnen. 

Der Gemeinderat hatte in Sitzung vom 13.06.2024 beschlossen, auf der Trasse Marktplatz - Im Steinig - Unterer Geisberg - Am Sonnenhang eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Dauer der Umleitung anzuordnen. Gemeinderat Josef Schäfer hatte im Nachgang zu dieser Sitzung die Ausweisung von Tempo 30 auch für die Forsthausenstraße angeregt, was auch so umgesetzt wird. Auf die Ausweisung von Tempo 30 in den von der Forsthausenstraße abgehenden Ortsstraßen wird zunächst verzichtet, da dies faktisch Tempo 30 für fast das gesamte Ort Kirchzell bedeuten würde.

Gemeinderat Rudi Frank schlug vor, wie bei der letzten Umleitung auch in der Forsthausenstraße ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

 

Wiesengräber

Ein Bürger aus Breitenbuch hat eine neue Grabart auf dem Friedhof in Breitenbuch beantragt. Er berichtete, dass auf dem Friedhof in Würzberg „Wiesengräber“ angeboten werden. Hierbei handelt es sich um Gräber, in denen Erdbestattungen durchgeführt werden, danach mit Rasen eingesät werden und dann eine kleine Grabplatte installiert wird.

Gemeinderat Frederic Sennert sprach sich für diese Bestattungsform aus, allerdings sollte der Pflegeaufwand wie bei den gemeindegepflegten Gräbern auf die Grabnutzungsberechtigten umgelegt werden. Gemeinderätin Anita Hofmann wies darauf hin, dass bei Erdbestattungen die Gräber nachträglich absacken und fragte, wer dann in solchen Fällen die erforderliche Auffüllung übernimmt. Sie stellte fest, dass dies dann an der Gemeinde hängen bleiben werde. Es sollte in Würzberg nachgehört werden, wie dies dort gehandhabt wird. Gemeinderat Rudi Frank wies darauf hin, dass ein Sarg 2 m lang und die Grabplatte deutlich kleiner sei. Wenn der Sarg zusammenfällt sacke somit die Grabplatte mit ein. Außerdem stelle sich die Frage, wie es ankomme, wenn faktisch auf einem Grab herumgelaufen werde. Wiesengräber für Urnen wären somit für ihn in Ordnung, ob Erdbestattungen angeboten werden sollen sei zweifelhaft. Ortssprecher Sebastian Menger fand Wiesengräber im Vergleich zu Erdgräbern mit großen Platten schöner. Er möchte sich ebenfalls mal in Würzberg über die Wiesengräber informieren. Gemeinderat Frank Rudolph wies darauf hin, dass Erdgräber nachgeben, aber im Gegensatz zu den Wiesengräbern nicht betreten werden.

 

Mobilfunk Preunschen

Mitte Juli soll mit der Errichtung des geplanten Mobilfunkmast im Ortsteil Preunschen begonnen werden. Eine Fertigstellung ist für Ende August vorgesehen. Die Inbetriebnahme ist aktuell für Anfang 2025 geplant.

 

325 Jahre Marktrecht Kirchzell

Im Rahmen eines Treffens des Organisationsteams zur Veranstaltung „325 Jahre Marktrecht Kirchzell“ wurde als Termin der 25.05.2025 festgelegt.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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