Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 13.12.2024
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im Sitzungssaal des Rathauses
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09.11.2023
Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.11.2023
Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Frederic Sennert hatte am 13.10.2023 darum gebeten, die letzte Straßenbeleuchtungslaterne in der Bergstraße freizuschneiden. Dies wurde erledigt.
Förderung der Ortsvereine
Der Gemeinderat beschloss, den Ortsvereinen für das Jahr 2023 nach den beschlossenen Fördergrundsätzen und auf der Grundlage der Mitgliedermeldungen der Vereine eine Förderung von insgesamt 9.420,00 € zu gewähren.
Volkstrauertag
Der Gemeinderat beschloss, den gemeindlichen Zuschuss für die Teilnehmer des Volkstrauertages am Frühschoppen auf zukünftig 8,00 € pro Person festzulegen.
Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes
Mit Beschluss vom 20.01.2023 hat der Gemeinderat den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde ab dem Jahr 2021 auf 2,75 % festgelegt.
Das Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2022 die Vermögenswertfortschreibung für die kostenrechnenden gemeindlichen Einrichtungen des Marktes Kirchzell (Entwässerungseinrichtung, Wasserversorgungsanlage und Friedhöfe) vorgenommen. Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. Maßgeblich für das Kommunalbüro und deren jährliche Empfehlung bilden die 20-25-jährigen Mittel der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen, welche in regelmäßigen Abständen veröffentlicht wurden. Der Ansatz von Echt-Zinsen ist in einer Gebührenkalkulation nach KAG unzulässig. Bei der Berechnung hat das Kommunalberatungsunternehmen die 20 bis 25-jährigen Mittel der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen, welche in regelmäßigen Abständen in der Gemeindekasse veröffentlicht werden, ab dem Vermögensjahr 2022 zugrunde gelegt und empfohlen, den kalkulatorischen Zinssatz von 2,75 % auf 2,50 % zu senken. Der Gemeinderat beschloss die Anpassung.
Wassergebühren
Die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2022 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungsanlage fortgeschrieben. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss für das Jahr 2022 von 35.900,53 €, der auf den Verlustvortrag von 254.714,73 € vorgetragen wird und diesen auf 218.814,20 € vermindert. Mit dem vorausberechneten Verlust von rd. 16.800 € aus dem Jahre 2023 wird der Verlustvortrag auf 235.630,76 € beziffert. Mit der Nachkalkulation des Jahres 2021 und 2022 wurde festgestellt, dass die Kosten sich gesteigert und die abgerechneten Mengen sich verringert haben. Weiterhin schlagen sich die hohen Kosten von rd. 103.000 € für die Wasserleitungsreparaturen aufgrund von Wasserrohrbrüchen nieder. Der Kalkulationszeitraum endet 2024. Die Berechnungen des Kommunalbüros ergeben bei Fortschreibung bis zum Ende des Kalkulationszeitraums eine voraussichtliche Gebühr von tendenziell rd. 5,38 €/m³ für einen evtl. ab 2025 neu beginnenden Kalkulationszeitraum. Das Kommunalbüro empfahl daher, den Kalkulationszeitraum abzubrechen und neu zu kalkulieren. Die Gebühr bei Abbruch des Kalkulationszeitraums wird mit 4,68 € kalkuliert. Hier waren noch die im Vergleich zu den Vorjahren fast 3-fach erhöhten Stromkosten und auch die nach Vorjahren angefallenen Lohnkosten des Bauhofs einkalkuliert. Aufgrund des anteiligen Strombezugs aus der Photovoltaikanlage im Wasserwerk Ottorfszell und der nach bisherigem Stand der Bauhofstunden nachgerechneten reduzierten Lohnkosten des Bauhofs wurde die Gebühr mit 4,55 € kalkuliert. Der neu festgelegte kalkulatorische Zinssatz von 2,5 % ab dem Jahr 2022 ist in den Berechnungen berücksichtigt. Für eine Förderung nach der RZWas2018 wurde der bisher fiktiv angesetzte Zuschuss komplett aus der Kalkulation entnommen, da der zugesagte Zuschuss ausgezahlt wurde. Der Gemeinderat beschloss, den vierjährigen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2021 bis 2024 vorzeitig abzubrechen und einen neuen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2024 bis 2027 festzulegen. Der Kalkulationszeitraum ist abzubrechen, wenn das Jahresdefizit 40.000 € überschreitet. Die Verbrauchsgebühr für Wasser wird für diesen Zeitraum von 3,99 € auf 4,55 € angehoben. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die entsprechende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
Abwassergebühr
Die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2022 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung fortgeschrieben. Im Jahr 2020 wurde ein neuer Kalkulationszeitraum von 2021-2024 festgelegt. Für das Jahr 2022 ergibt sich für die Entwässerungseinrichtung ein Fehlbetrag von 312,83 €, der auf den Überschuss vom Vorjahr angerechnet wird und einen Gesamtüberschuss von 32.900,56 € bildet. Hier schlägt sich die ab 2021 auf 2,76 €/m³ Abwassermenge ermäßigte Gebühr nieder. Der Überschuss wird als Sonderrücklage für die Entwässerung gebucht. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde eine Kostendeckung für den verbleibenden Kalkulationszeitraum mit 2,62 €/m³ errechnet. Kosten für die bevorstehende Kanalbefahrung und daraus voraussichtlich resultierende Sanierungen sind hier nicht berücksichtigt. Das Kommunalbüro schlug vor, jetzt keine Gebühren zu ändern.
Der Gemeinderat nahm die Fortschreibung der Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschloss die Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 2,76 €.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2022
Kämmerer Siegfried Walz berichtete über die Maßnahmen des Haushaltsjahres 2022 und die dabei entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der vorgelegten Maßnahmen zur Kenntnis und stimmte den vom Bürgermeister im Rahmen seiner Ermächtigung angeordneten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu. Er beschloss die überplanmäßigen Ausgaben in einer Höhe von insgesamt 67.255,30 € und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 74.385,60 €.
Örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Gemeinderätin Brigitte Krug als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerer Siegfried Walz beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Er stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben von 9.536.054,38 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2021 877.062,62 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt 978.123,79 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage in 2022 1.953.516,27 €
Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2022 nicht.
Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2022 in der vorgetragenen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
Überprüfung der zentralen Wasserversorgunglage des Marktes Kirchzell
Das Gesundheitsamt hat am 12.10.2023 die zentrale Wasserversorgungsanlage überprüft. Im Prüfbericht vom 19.10.2023 wurden insbesondere folgende zusammenfassende Beurteilungen abgegeben:
Das Gesundheitsamt wies auf die Notwendigkeit zur Schaffung einer alternativen Ersatzwasserversorgung hin. Wie bereits im Rahmen des letzten Überprüfungsberichts mitgeteilt, kann die bisher als Ersatz- bzw. Notwasserversorgung vorgehaltene Floßwiesenquelle aufgrund einer Änderung der Trinkwasserverordnung nicht mehr als Ersatzwasserversorgung genutzt werden. Vielmehr stellt die Trinkwasserverordnung an Ersatzwasserversorgungen die gleichen Anforderungen wie an Regelversorgungen. Dies bedeutet, dass die Ersatzwasserversorgung ständig am Versorgungsnetz angeschlossen sein muss. Dies ist bei der Floßwiesenquelle nicht der Fall. Die Verwaltung hat Gespräche mit der Gemeinde Mudau aufgenommen und deren Planungsbüro beauftragt, eine mögliche Ersatzwasserversorgung zu prüfen. Weiterhin soll im Rahmen der interkommunalen Studie, mit der bereits das Büro HG beauftragt wurde, die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung geprüft werden. Evtl. ergeben sich in diesem Zusammenhang Möglichkeiten zur Schaffung einer Ersatzwasserversorgung.
Hinsichtlich der Rostansammlungen auf den gesamten Rohrleitungen im Wasserwerk besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes weiterhin Handlungsbedarf. Es waren bereits verschiedene Firmen vor Ort. Die Reinigung soll zeitnahe angegangen werden. Das Vorhaben wird in die Haushaltsplanung für 2024 aufgenommen, dann sind Angebote einzuholen.
Der Gemeinderat nahm den Bericht der Überprüfung der zentralen Wasserversorgungsanlage des Marktes Kirchzell durch das Gesundheitsamt zu Kenntnis.
Asylunterkünfte
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 13.10.2023 darüber informiert, dass das Landratsamt das Anwesen Oberer Geisberg 2, Kirchzell als Asylunterkunft anmieten möchte. Im Nachgang zur Sitzung hat der Eigentümer aufgrund des Presseberichts mitgeteilt, dass keine Anmietung erfolgen werde und um Klarstellung gebeten. Das Landratsamt hat dies auf Nachfrage bestätigt. Das Anwesen wird somit nicht als Asylunterkunft angemietet.
Das Landratsamt hatte die Gemeinde bereits vor Längerem über die geplante Anmietung des Anwesens Hauptstr. 56, Kirchzell informiert. Das Anwesen wurde nun als dezentrale Asylunterkunft angemietet, es ziehen 8 Männer aus Afghanistan in das Dachgeschoss ein.
Neubau Brücke am Bucher Weg
Die hydraulische Berechnung und das naturschutzfachliche Gutachten sind nun fertiggestellt und liegen vor. Hinsichtlich der hydraulischen Berechnung soll noch ein Erläuterungsgespräch mit dem Büro Obermeyer stattfinden. Das naturschutzfachliche Gutachten wurde an das Büro Obermeyer und das Landrastamt Miltenberg – untere Naturschutzbehörde weitergeleitet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die darin enthaltenen erforderlichen Maßnahmen als umsetzbar angesehen werden können. Im Hinblick auf die Knotenpunktplanung ist kurz vor der Sitzung der Untersuchungsbericht zur Realisierbarkeit einer Ampelanlage eingegangen. Aufgrund der Kürze der Zeit konnte noch keine Abstimmung bzw. Besprechung des Untersuchungsberichts sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise mit dem Staatlichen Bauamt und dem Planungsbüro erfolgen.
Weitere Online-Dienstleistungen
Der Gemeinderat wurde am 21.09.2023 darüber informiert, dass im Rahmen des Förderprogramms „Digitales Rathaus“ weitere Online-Dienstleistungen beauftragt wurden. Die Verwaltung hat die Homepage entsprechend neu strukturiert, die neuen Online-Dienstleistungen eingepflegt und diese getestet. Sie können nun ab sofort genutzt werden: www.kirchzell.de – Rathaus + Bürgerservice – Rathaus-Serviceportal-Onlinedienste
Ortsteil Ottorfszell
Gemeinderätin Silvia Breunig wies darauf hin, dass die Kastanienbäume rechts und links der Banneux-Kapelle in Ottorfszell sehr hoch seien; teilweise wachsen Äste auf das Dach der Kapelle. Sie regte einen Rückschnitt der Bäume an. Weiterhin teilte sie mit, dass das Buswartehäuschen einen neuen Anstrich vertragen könnte.
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