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28.11.2017
Aus der Sitzung des Gemeinderats am 17.11.2017
Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Stefan Schwab berichtete zur Anfrage des Gemeinderates Peter Schwab (CSU), dass ein staatliches Programm zur Förderung des Mobilfunkausbaus derzeit nicht aufgelegt sei.
Zur Anfrage des Gemeinderates Rudi Frank (FW) teilte er mit, dass die Quehenberger Logistics GmbH, die Kosten für den Einsatz wegen des LKW’s, der aus der Umleitung geborgen werden musste, beglichen hat.
Abrechnung von Maßnahmen des Jahres 2016
Kämmerer Siegfried Walz berichtete über die Maßnahmen des Haushaltsjahres 2016 und die dabei entstandenen überplanmäßigen Ausgaben. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung zur Kenntnis und genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 222.246,41 €. Der Großteil der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 149.100,85 € ist für den Grunderwerb des Gästehauses Hauptstraße 62 a entstanden und lediglich auf eine Umbuchung im Haushalt zurückzuführen, da der Ansatz ursprünglich auf einer anderen Haushaltsstelle ausgewiesen war. Die tatsächlichen Mehrausgaben für den Erwerb des ehemaligen Gasthauses „Zum weißen Ross“ und des Gästehauses betragen 10.608,11 €. Weitere überplanmäßige Ausgaben sind entstanden für die Abschlagszahlung für den Wasserleitungsbau in der Ortsdurchfahrt von 42.728,98 €, die auf den schnelleren Baufortschnitt zurückzuführen sind. Weitere unabwendbare Ausgaben wurden überplanmäßig aufgewendet für:
• Ausstattung der 4. Klasse der Grundschule von 7.504,83 €
• Städtebauliche Planung für die Neugestaltung der Ortsmitte von 6.528,64 €
• Ersatzstraßenleuchten in Buch, Watterbach und Breitenbuch und im Raiffeisenring von 7.378,44 €
• Überwachungs- und Messeinrichtungen in der Kläranlage von 6.694,94 €
• eine Pumpe im Hochbehälter Watterbach und eine Motordosierpumpe im Wasserwerk Ottorfszell von 5.309,73 €
Örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Gemeinderat Rudi Breunig (CSU) trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerer Siegfried Walz beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Er stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 mit bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben von 7.664.934,00 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:
• Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2015 2.334.419,23 €
• Zuführung zum Vermögenshaushalt 566.707,06 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 2016 1.686.130,59 €
Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2016 nicht.
Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2016 in der vorgetragen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Entlastung.
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2016 die laufende mehrjährige Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung vorgenommen und ein Jahresdefizit von 52.407,05 € ermittelt, das im Wesentlichen auf den Mehraufwand für die Beseitigung von Rohrbrüche von ca. 46.400,00 € und den Rückgang der Gebühreneinnahmen von ca. 7.000,00 € durch den geringeren Wasserverbrauch entstanden ist. Nachdem der Gemeinderat festgelegt hat, dass der Kalkulationszeitraum vorzeitig abzubrechen ist, wenn das Jahresdefizit einen Betrag von 40.000,00 € überschreitet und dieser Betrag überschritten wurde, hat der Gemeinderat den Kalkulationszeitraum für die Jahre 2015 bis 2018 vorzeitig abgebrochen. Nachdem der wesentliche Anteil der Kosten der Wasserversorgung Aufwand für den Unterhalt der Anlage und der Leitungen darstellt, der verbrauchsunabhängig immer anfällt, hat der Gemeinderat beschlossen, eine Änderung der Strukturen der Wassergebühren anzugehen und die verbrauchsunabhängigen Kosten stärker aus dem Aufkommen aus der Grundgebühr zu decken. Dazu wurde die Grundgebühr für den ersten Zähler eines Grundstücksanschlusses mit einem Nenndurchfluss bis 6 m³/h von 18,41 € auf 50,00 € pro Jahr und bei einem Nenndurchfluss bis 10 m³/h von 24,24 € auf 60,00 € pro Jahr angehoben.
Bei 813 Hausanschlüssen werden daraus Mehreinnahmen von ca. 25.000,00 € generiert. Unter Einbeziehung dieser Mehreinnahmen, des entstandenen Jahresverlustes und des Verlustvortrags aus dem vergangenen Kalkulationszeitraum ist daneben eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 3,48 € je m² zu erheben. Gemeinderat Heinz Herkert (FW) vertrat die Auffassung, dass die Änderung der Gebührenstruktur hin zu einer Verlagerung auf die Grundgebühr einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit bedeute, da die Vorhaltekosten für die Anlage verbrauchsunabhängig seien. Gemeinderat Rudi Frank (FW) fragte nach, wie die Kostensteigerung bei den Rohrbrüchen zu erklären sei. Bürgermeister Stefan Schwab erläuterte, dass durch die Einbindung der Wasserwarte beim Ausbau der Ortsdurchfahrt, die Abwesenheit eines Wasserwartes zur Ausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und die Tatsache, dass der üblicherweise eingesetzte Bagger nicht verfügbar war, eine verstärkte Inanspruchnahme von Fremdunternehmen für die Reparaturen erforderlich gemacht habe, wodurch eine Kostenerhöhung entstanden sei. Gemeinderat Wilfried Herkert (FW) hielt es nicht für gerechtfertigt, bei der Gebührenkalkulation die höheren Kosten zugrunde zu legen. Er ging davon aus, dass die Kosten für die Behebung von Rohrbrüchen ausnahmsweise so hoch waren und sich in Zukunft nach dem Ausbau der Ortsdurchfahrt wieder auf einem niedrigeren Niveau einspielen würden. Gemeinderat Rudi Breunig (CSU) hielt es für zwingend notwendig, die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren und stimmte der Erhöhung zu. Er begrüßte die Verlagerung auf die Grundgebühr, da die verbrauchsunabhängigen Kosten bei der Wasserversorgung überwiegen würden. Gemeinderat Frank Rudolph (FW) wies daraufhin, dass die Zahl der Rohrbrüche in den Seitenstraßen zunehme und ein konstant hohes Kostenniveau zu erwarten sei. Gemeinderat Joachim Kunz (CSU) wies auf die Verpflichtung zur Erhebung kostendeckender Gebühren hin. Bürgermeister Stefan Schwab schlug vor, festzulegen, dass der Kalkulationszeitraum abzubrechen ist, wenn der Jahresüberschuss 10.000,00 € übersteigt. Der Gemeinderat hat bei einer Gegenstimme den vierjährigen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2015 – 2018 vorzeitig abgebrochen und einen neuen Zeitraum für die Jahre 2018 – 2021 festgelegt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Kalkulationszeitraum abzubrechen, wenn der Jahresüberschuss einen Betrag von 10.000,00 € übersteigt. Die Grundgebühr für den ersten Wasserzähler eines Grundstücksanschlusses mit einem Nenndurchfluss bis 6 m³/h wurde von 18,41 € auf 50,00 € pro Jahr und bei einem Nenndurchfluss bis 10 m³/h von 24,24 € auf 60,00 € pro Jahr erhöht. Für jeden weiteren Wasserzähler auf dem Grundstück wird eine Gebühr von 20,00 € festgesetzt. Die Verbrauchsgebühr für das Wasser wird für den festgelegten Kalkulationszeitraum von 2,89 € auf 3,48 € angehoben. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die erforderliche Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung mit Wirkung zum 01.01.2018 beschlossen.
Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerung
Die von der Verwaltung vorgenommene Fortschreibung der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Kirchzell hat einen Jahresüberschuss von 8.792,36 € ergeben, der auf den Verlustvortrag von 48.700,66 € vorgetragen wurde und diesen auf 39.908,29 € verringert hat. Nachdem der Jahresüberschuss deutlich unter einem Betrag von 40.000,00 € lag und weiterhin ein Verlustvortrag vorhanden ist, wurde der Kalkulationszeitraum und die Gebühr von 2,94 € unverändert beibehalten.
Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband Main-Mud zur Übernahme der technischen Betriebsführung der Kläranlage des Marktes Kirchzell
Der Markt Kirchzell betreibt eine Teichkläranlage, die auf 4.000 Einwohner ausgelegt ist. Die Anlage wurde in der Vergangenheit von einem Klärwärter und einem Stellvertreter betreut. Der frühere Klärwärter ist ausgeschieden und wurde durch einen neuen Mitarbeiter ersetzt, der den Klärwärtergrundkurs absolviert hat. Nach den anerkannten technischen Regelwerken der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) muss jede Kläranlage mindestens eine für den technischen Bereich verantwortliche Führungskraft haben, die zumindest die Qualifikation einer Fachkraft für Abwassertechnik besitzen muss. Da dies beim Markt Kirchzell nicht der Fall ist und die Anforderungen an den Betrieb der Kläranlage deutlich gestiegen sind, hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 01.01.2018 die technische Betriebsführung der Teichkläranlage dem Abwasserzweckverband Main-Mud zu übertragen. Er hat dem von der Verwaltung vorgelegten Vertragsentwurf zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes „Brunnenäcker“ und Berichtigung des Flächennutzungsplans des Marktes Kirchzell
Nachdem ein Bauwerber beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2682 der Gemarkung Kirchzell, die als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ein Wohngebäude zu errichten und das Landratsamt diesem Vorhaben nur eine Genehmigung in Aussicht gestellt hat, wenn das betroffene Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen wird, hat der Gemeinderat beschlossen, das bisher als Gewerbegebiet ausgewiesene Grundstück in ein Mischgebiet umzuwandeln. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch angepasst und das dort ausgewiesene Gewerbegebiet ebenfalls in ein Mischgebiet geändert. Im Übrigen bleiben alle Festsetzungen des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes unberührt.
Förderung der Ortsvereine für das Jahr 2017
Nach den beschlossenen Fördergrundsätzen hat der Gemeinderat auf der Grundlage der Zahl der Mitglieder und der aktiven Jugendlichen für das Jahr 2017 wieder eine freiwillige Förderung für die Ortsvereine in Höhe 9.210,00 € beschlossen.
Festsetzung Mietpreise für die Vermietung gemeindlicher Wohnungen und Räume
Im Hinblick auf die aktuelle Mietpreissituation hat der Gemeinderat beschlossen, die Mieten und Mietnebenkosten für die gemeindlichen Wohnungen unverändert zu belassen.
Teilnahme an der Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetages für die Stromlieferung für den Zeitraum 2020-2022
Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass die Bündelausschreibung für die Stromversorgung für den Lieferzeitraum 2020 bis 2022 angelaufen sei und wie im letzten Lieferzeitraum Ökostrom ausgeschrieben werde.
Parkregelungen in der Hauptstraße
Bürgermeister Stefan Schwab teilte mit, dass nach einer Verkehrsschau das Landratsamt Miltenberg eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Festlegung der Parkregelungen in der Ortsdurchfahrt erlassen habe. In Abstimmung mit der Polizeiinspektion Miltenberg und dem Staatlichen Bauamt seien folgende Regelungen getroffen worden:
• Zwischen den Anwesen Hauptstr. 69 und 63 (ehemaliger Grünstreifen), werde das halbseitige Parken auf dem Gehweg zugelassen.
• Vor dem Anwesen Hauptstr.68 (nach der Einmündung der Alten Hauptstraße) und vor dem Vereinshaus Hauptstr. 21 sei das halbseitige Parken auf dem Gehweg ebenfalls erlaubt. Hier sei angestrebt, eine zeitliche Einschränkung festzulegen.
• Entlang der Kirche sei wegen des Fußgängerüberweges und der Bushaltestelle auf der vollen Länge ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet worden.
Die Beschilderung bringe die Straßenmeisterei an; die Markierungen würden von der Gemeinde mit farblich abgesetzten Pflastersteinen aufgebracht. In diesem Zuge würden auch die Grenzen zwischen Gehweg und der Freifläche im Bereich des Marktplatzes sowie zwischen der Parkfläche und dem Eingangsbereich am Anwesen Hauptstraße 58 durch farbige Pflasterzeilen optisch betont. Gemeinderat Wilfried Herkert (FW) regte an, am Ortsausgang auf der rechten Seite in Richtung Amorbach ein Halteverbot anzuordnen und auf der gegenüberliegenden Seit in Richtung Ortsmitte das Parken entlang des Schrammbordes zuzulassen. Bürgermeister Stefan Schwab sicherte eine Überprüfung und erneute Beratung im Gemeinderat zu. Gemeinderat Heinz Herkert (FW) wies in diesem Zusammenhang auf die Parksituation im Bereich der Forsthausenstraße an der Metzgerei Kappes hin.
Trinkwasseruntersuchungen
Bürgermeister Stefan Schwab informierte, dass das Büro Nuss das Reinwasser aus dem Ortsnetz Kirchzell umfassend chemisch-physikalisch und mikrobiologisch sowie in den Ortsteilen Breitenbuch und Watterbach mikrobiologisch untersucht habe. Sämtliche Parameter hätten den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprochen. Im Zuge der Untersuchungen sei auch der Härtegrad ermittelt worden. Dieser liege mit 4,3°dH im weichen Bereich. Der Härtegrad wurde im Amtsblatt vom 21.11.2017 gemäß § 9 Abs. 1 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz bekannt gemacht.
Untersuchung des Wassers in der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ auf Legionellen
Die jährliche Untersuchung des Wassers in der Kindertagesstätte auf Legionellen habe keinen Nachweis dieser Erreger erbracht.
Zufahrt zum Friedhof
Die Gemeinderäte Katja Bundschuh und Rudi Breunig sprachen (CSU) sprachen dem Bauhof ausdrücklich ein Lob für die Ausführung der Bankette an der Zufahrt zum Friedhof aus.
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